Navigation und Service

Regelung zu Maissaatgut

Die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln ("Mesurol") behandeltem Maissaatgut ist am 13. Februar 2009 in Kraft getreten.

Die Verordnung legt fest, dass Maissaatgut, das mit dem Wirkstoff Methiocarb ("Mesurol") behandelt wurde, nur eingeführt, in Verkehr gebracht oder ausgesät werden darf, wenn der Abrieb des Pflanzenschutzmittels nicht mehr als 0,75 Gramm pro 100.000 Korn beträgt.

Bei der Aussaat dürfen außerdem nur solche pneumatischen Sägeräte verwendet werden, die über eine Vorrichtung verfügen, die die entstehende Abluft auf oder in den Boden leitet. Maissaatgut, das mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde, darf weder eingeführt, in Verkehr gebracht noch ausgesät werden.

Mit der neuen Vorschrift sollen schädliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt durch den Abrieb von Beizmitteln verhindert werden.

Diese Seite

Unternavigation aller Website-Bereiche