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Ergebnisse der Futtermittelüberwachung für das Jahr 2010

Die Bundesländer haben auf Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten den Futtermittelsektor kontrolliert. Dieses Kontrollprogramm ist auf erfahrungsgemäß kritische Bereiche in der Futtermittelkette ausgerichtet.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Ergebnisse der Futtermittelkontrollen durch die Überwachungsbehörden der Länder zusammengefasst und ausgewertet. Insgesamt zeigt der Bericht, dass die Futtermittelüberwachung in den Ländern weiterhin einen wichtigen Beitrag für die Futtermittelsicherheit leistet, insbesondere durch die Kontrollen zur Vermeidung des Eintrages unerwünschter Stoffe in die Nahrungskette durch Futtermittel.

Weitergehende Informationen finden Sie im Bericht zur Jahresstatistik 2010 über die amtliche Futtermittelüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland sowie eine tabellarische Zusammenfassung mit Erläuterungen der wichtigsten Ergebnisse im Vergleich mit den Vorjahren 2008 und 2009: Kurzfassung und Langfassung.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder haben im Jahr 2010 ihre Kontrollen auf der Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor durchgeführt. Dieses Kontrollprogramm ist insbesondere auf erfahrungsgemäß kritische Bereiche in der Futtermittelkette ausgerichtet.

Insgesamt wurden 15.343 Betriebsprüfungen und 6.631 Buchprüfungen vorgenommen. Bei 17.392 amtlichen Futtermittelproben erfolgten 137.846 Einzelbestimmungen, vornehmlich des Gehaltes an unerwünschten oder verbotenen Stoffen oder den Nährwert bestimmenden Bestandteilen. Bei 42.010 Einzelbestimmungen wurde ein etwaiger Rückstand an Schädlingsbekämpfungsmitteln überprüft, hierzu gehören insbesondere die Pflanzenschutzmittel.

Die 35.088 Untersuchungen für die Bestimmung des Gehaltes an unerwünschten Stoffen mit festgesetztem Höchstgehalt wie dem Pilzgift Aflatoxin B1, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Dioxin und dioxinähnliche PCB führten bei 0,3 Prozent der untersuchten Proben zu einer Beanstandung.

Für die Untersuchung von Futtermittelproben auf den Gehalt an generell für die jeweilige Tierart nicht mehr zugelassenen oder sonstigen Futtermittelzusatzstoffen wurden 31.788 Bestimmungen veranlasst. Mit den Kontrollen wird u.a. die Einhaltung des seit dem 1. Januar 2006 geltenden Verbotes der Verwendung von Antibiotika als Futtermittelzusatzstoff für die Leistungsförderung überwacht. Die Beanstandungen gingen gegenüber dem Vorjahr auf 0,2 Prozent zurück.

Für die Kontrolle der Einhaltung des EG-rechtlichen Verfütterungsverbotes für verarbeitetes tierisches Protein wurden u.a. 4.170 Proben mikroskopisch untersucht. Zu Beanstandungen kam es in 5 Fällen (0,1 Prozent).

Im Rahmen der Kontrolle auf Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln, die überwiegend auf die Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gerichtet sind, wurden bei unbearbeiteten Futtermitteln 23.052 Einzelbestimmungen und bei bearbeiteten Futtermitteln 18.958 Einzelbestimmungen durchgeführt. 38 von insgesamt 42.010 Bestimmungen führten zu einer Beanstandung.

Die Beanstandungen bei den Futtermittelproben sanken gegenüber den Jahren 2008 und 2009 von 13 auf 11,5 Prozent.

Insgesamt wurden im Zuge der Futtermittelüberwachung 1.721 Hinweise (Belehrungen) erteilt und 323 Verwarnungen ausgesprochen sowie 400 Bußgeldverfahren und 6 Strafverfahren eingeleitet.

Stand:
01.09.11

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