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Kaninchenhaltung

Bei der gewerblichen Kaninchenhaltung können Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben von der zuständigen Behörde bestraft werden. Dies ist auf der Basis des geltenden Rechts möglich.

Die gewerbliche Kaninchenhaltung steht immer wieder in der öffentlichen Kritik. Auch für diese Tierhaltung gelten die allgemeinen Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

In Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes ist unter anderem geregelt, dass die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so eingeschränkt werden darf, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

In Ergänzung zu den bestehenden allgemeinen Regelungen plant das BMELV, zum Schutz der Tiere einen Vorschlag für spezifische Haltungsvorschriften für die gewerbliche Kaninchenhaltung vorzulegen.

BMELV Forschungsprojekt zur Mastkaninchenhaltung

Da im Vergleich zu anderen Nutztierarten bislang nur wenige Erkenntnisse über die Voraussetzungen einer tiergerechten Kaninchenhaltung bestehen, hat das BMELV ein Forschungsprojekt zur Mastkaninchenhaltung initiiert und gefördert. Dieses Projekt ist inzwischen abgeschlossen. Als Basis für die geplanten Regelungen werden derzeit neben den Erkenntnissen aus diesem Projekt auch weiteres wissenschaftliches Material sowie Erfahrungen aus anderen Ländern ausgewertet.

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