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BMELV unterstützt die Einführung eines eigenständigen Tierwohlsiegels

Gesunde Tiere, gesunde Lebensmittel

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen anhand eines Tierschutzlabels klar erkennen können, wenn Lebensmittel nach deutlich höheren Tierschutzstandards produziert wurden als gesetzlich erforderlich.

Die Europäische Kommission hatte einen Bericht vorgelegt, der mehrere Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer europäischen Tierschutzkennzeichnung beschreibt.

Bundesministerin Aigner hat bereits im Februar 2010 im Agrarrat die Einführung einer freiwilligen Tierschutzkennzeichnung auf europäischer Ebene unterstützt. Das BMELV setzt sich dafür ein, dass die Einführung einer Tierschutzkennzeichnung auch im neuen Tierschutzaktionsplan der EU, der derzeit von der Europäischen Kommission vorbereitet wird, berücksichtigt und in der Folge vorangetrieben wird. Das Tierwohlsiegel soll die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, besonders tierschutzgerecht erzeugte Produkte zu erkennen und überlegte Kaufentscheidungen zu treffen.

Mit einer Kennzeichnung können die Erzeuger dem Verbraucher gegenüber die Einhaltung von höheren als den gesetzlich vorgeschriebenen Tierschutzstandards glaubwürdig kommunizieren und so einen Mehrwert für ihre Produkte erzielen.

Die Tierschutzkennzeichnung soll einen Anreiz schaffen, den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verbessern. Zudem soll sie das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Herkunft von Lebensmitteln und für eine tierschutzgerechte Produktion stärken.

Ziel des BMELV ist es, die Interessen des Tierschutzes und die Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung in Einklang zu bringen.

Weitere Informationen sind dem Abschlussbericht des vom BMELV initiierten und geförderten Projekts "Perspektiven für ein europäisches Tierschutzlabel" zu entnehmen.

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Zusatzinformationen

Ausschreibung 31. Tierschutz-Forschungspreis

Forscher mit Schutzbrille und Pipette (verweist auf: 31. Tierschutz-Forschungspreis)

Preis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2012 möglich.

Video

Robbe im Wasser (verweist auf: Aigner: Besuch der Seehundstation in Norden-Norddeich)

Bundesministerin Aigner zum Handelsverbot für Robbenerzeugnisse

Tierschutzgutachten / Tierschutzleitlinien

Sechs Papageienvögel auf Ast (verweist auf: Tierschutzgutachten)

Im Auftrag des BMELV werden Gutachten / Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet.

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