Der BMELV-Haushalt 2012
Der Bundestag hat am 22.11.2011 den Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beschlossen. Das Haushaltsgesetz (HG) 2012 tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Für den Etat des BMELV (Einzelplan 10) sind im Bundeshaushalt 2012 Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5,28 Milliarden Euro vorgesehen. Dieser Etat bildet eine verlässliche Grundlage für eine zukunftsfähige Agrar- und Verbraucherpolitik.
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik wird weiterhin einen hohen Stellenwert haben, um die soziale Absicherung der Landwirtinnen und Landwirte zu gewährleisten. Mit 3,7 Milliarden Euro entfallen rund 70 Prozent der Ausgaben des Einzelplanes 10 auf diesen Bereich. Neben den gesetzlich verankerten Leistungen für die Alterssicherung der Landwirte (2,17 Milliarden Euro) und die landwirtschaftliche Krankenversicherung (1,28 Milliarden Euro) ist hierin auch ein Bundeszuschuss von insgesamt 175 Millionen Euro für die landwirtschaftliche Unfallversicherung vorgesehen. Davon ist jedoch ein Anteil in Höhe von 75 Millionen Euro mit dem Ziel verknüpft, die angestrebte Schaffung eines einheitlichen Bundesträgers für die landwirtschaftliche Sozialversicherung abzufedern. Vorraussetzung für die Verfügbarkeit der Mittel ist folglich, dass tatsächliche zustande kommen eines einheitlichen Bundesträgers.
Wie bereits im Jahr 2011 wird auch 2012 die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) als wichtigstes förderpolitisches Instrument für Agrarstruktur, Küstenschutz und ländliche Räume mit 600 Millionen Euro ausgestattet. Gefördert wird somit die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Attraktivität der ländlichen Räume geleistet.
Für die Verbraucherpolitik gibt es gegenüber 2011 einen leichten Rückgang auf 148,6 Millionen Euro. Dieser ist auf die planmäßige Rückführung der Zuschüsse zur Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Warentest sowie der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz zurückzuführen. Die Ausgaben für das Bundesinstitut für Risikobewertung von 65,7 Millionen Euro und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit von 37,5 Millionen Euro fallen in den Bereich Verbraucherschutz. Damit werden die organisatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes abgesichert.
Erneut gestärkt werden die wichtigen Bereiche Forschung und Innovation. Somit stehen für die vier Bundesforschungsinstitute des BMELV insgesamt 307 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen unter anderem die wissenschaftlichen Grundlagen für politische Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene gelegt werden. Die Ansätze für Innovationsförderung und für die Förderung nachwachsender Rohstoffe werden um jeweils 6 Millionen Euro gegenüber 2011 erhöht. Zusätzlich werden Mittel des Energie- und Klimafonds zum Ausbau der nachhaltigen Bioenergienutzung als Beitrag zur Energiewende bereit gestellt.


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