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Scoring: Ihre Rechte gegenüber Banken und Auskunfteien

Banken und Unternehmen prüfen vor Vertragsabschluss den so genannten "Scorewert" eines Kunden, der Rückschlüsse auf dessen Kreditwürdigkeit erlauben soll.

Sie bedienen sich dabei Auskunfteien, die den Scorewert aus Daten der Bankkunden errechnen.

Ein Bericht im Auftrag des BMELV zeigte im Sommer 2009 erhebliche Mängel der bei Auskunfteien gespeicherten Daten.

Mehr Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das im Frühjahr 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).



Es regelt,

  • welche Daten über Verbraucher von Banken und anderen Unternehmen an Auskunfteien übermittelt werden dürfen,
  • welche Daten Auskunfteien und Banken bei der Vorhersage des künftigen Zahlungsverhaltens von Verbrauchern berücksichtigen dürfen und
  • welche Informations- und Auskunftsansprüche die Verbraucher gegenüber den Banken und Auskunfteien haben.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Am 19. Januar 2012 hat Bundesministerin Ilse Aigner die "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vorgestellt.

Video

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Interaktives Video zum Thema Finanzberatung

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