Häufig gestellt Fragen zum Thema Google Street View und Geodatendienste
- Was ist Google Street View?
- Wo hat Google bereits Aufnahmen für Street View gemacht?
- Was wird veröffentlicht?
- Muss Google vor der Veröffentlichung die Zustimmung von Personen einholen, deren Wohnhaus auf den Aufnahmen zu sehen ist?
- Wie kann man Widerspruch einlegen?
- Wie kann man die Übermittlung zusätzlicher Daten an Google durch den Widerspruch verhindern?
- Wer kann Widerspruch einlegen?
- Was geschieht, wenn nicht alle Parteien eines Gebäudes Widerspruch einlegen?
- Was ist zu tun, wenn Kfz-Kennzeichen oder Personen erkennbar sind?
- Gibt es andere Unternehmen, die ähnliche Dienste anbieten?
- Sind weitere Maßnahmen seitens der Unternehmen geplant?
Was ist Google Street View?
Street View ist eine Funktion des Internetdienstes Google Maps des Unternehmens Google. Hierfür fertigt Google Bildaufnahmen von Straßenansichten an und stellt diese anschließend ins Internet. Auf diese Weise können sich die Nutzer von Street View Fotos von Straßen, Plätzen und Gebäuden im Internet gezielt ansehen.
Die Aufnahmen, die unter Street View veröffentlicht werden sollen, sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits einige Wochen, Monate oder Jahre alt. Es handelt sich nicht um aktuelle Bilder. Der Aufnahmezeitpunkt wird bei der Veröffentlichung nicht angegeben.
Wo hat Google bereits Aufnahmen für Street View gemacht?
Im Internet steht Street View bereits für zahlreiche Staaten zur Verfügung, z.B. USA und Frankreich. Google hat nach eigener Auskunft außerdem auch in Deutschland bereits Aufnahmen aller Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland angefertigt. Dabei wurden sowohl Innenstadtlagen als auch Wohn- und Industriegebiete sowie kleinere Dörfer fotografiert.
Was wird veröffentlicht?
Veröffentlicht werden von der Straße aus in 2,90 Meter Höhe aufgenommene Ansichten. Google hat zugesagt, Personen und Kfz-Kennzeichen, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Hierfür ist kein gesonderter Widerspruch erforderlich. Außerdem hat sich Google verpflichtet, alle Gebäude vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen, deren Bewohner Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt haben.
Muss Google vor der Veröffentlichung die Zustimmung von Personen einholen, deren Wohnhaus auf den Aufnahmen zu sehen ist?
Nach der geltenden Rechtslage ist es nicht verboten, von der Straße aus Aufnahmen von Wohnhäusern anzufertigen und diese ohne vorherige Genehmigung der Bewohner ins Internet zu stellen, da es sich um "allgemein zugängliche" Daten handelt. Google ist somit nicht verpflichtet, eine Genehmigung aller Personen einzuholen, deren Wohnhaus auf den Aufnahmen zu sehen ist. Auch eine staatliche Genehmigung ist zur Anfertigung solcher Aufnahmen nicht erforderlich. Derzeit wird allerdings geprüft, ob im Hinblick auf die Entwicklung neuer Internetdienste gesetzliche Änderungen erforderlich sind.
Wie kann man Widerspruch einlegen?
Widersprüche können per Brief an Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg eingelegt werden. Das Online-Tool stand für die 20 größten deutschen Städte bis zum 15. Oktober 2010 zur Verfügung. Es kann jedoch jederzeit weiterhin schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Für Widersprüche, die Gebäude in anderen Orten betreffen, steht das Online-Tool weiterhin zur Verfügung.
Wie kann man die Übermittlung zusätzlicher Daten an Google durch den Widerspruch verhindern?
Wenn Sie Google Ihre normale E-Mail-Adresse nicht mitteilen wollen, empfiehlt es sich, für den Widerspruch eine gesonderte E-Mail-Adresse zu verwenden. Da Sie Ihren Namen für den Widerspruch angeben müssen, könnten über die IP-Adresse oder über Cookies auch spätere Suchanfragen mit Ihrem Namen verknüpft werden. Die Übermittlung der IP-Adresse können Sie verhindern, indem Sie einen Anonymisierungsdienst nutzen. Eine Liste entsprechender Dienste finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/internet/datenspuren_links.htm.
Cookies können Sie nach jeder Internetsitzung mit einer entsprechenden Einstellung Ihres Internet-Browsers automatisch löschen lassen. Dann ist auch über Cookies eine Zusammenführung Ihrer Suchanfragen zu einem Profil nicht möglich. Praktische Anleitungen hierzu finden Sie unter www.verbraucher-sicher-online.de in der Rubrik "sicher surfen".
Die Übermittlung der E-Mail-Adresse vermeiden Sie auch, wenn Sie den Briefpostweg nehmen.
Wer kann Widerspruch einlegen?
Widersprüche können von Mietern oder Eigentümern des von ihnen bewohnten Hauses geltend gemacht werden. Der Widerspruch kann selbst oder durch einen Vertreter eingelegt werden. Sofern eine Gemeinde dies anbietet, ist auch die Sammlung von Widersprüchen bei der Gemeinde möglich, die diese an Google weiterleitet.
Nicht akzeptiert wird die Einlegung eines Widerspruchs von juristischen Personen, z.B. einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Was geschieht, wenn nicht alle Parteien eines Gebäudes Widerspruch einlegen?
Legt in einem von mehreren Parteien bewohnten Haus eine Partei Widerspruch ein, wird das Gebäude unkenntlich gemacht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Widersprechenden um einen Mieter oder Eigentümer handelt. Etwas anderes gilt, wenn sich in dem Gebäude ein Ladenlokal befindet. In diesem Fall bleibe das Ladenlokal erkennbar und der Rest des Gebäudes werde unkenntlich gemacht, erklärte Google.
Was ist zu tun, wenn Kfz-Kennzeichen oder Personen erkennbar sind?
Google hat zugesagt, Kfz-Kennzeichen und Personen vor der ersten Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Dies soll durch ein automatisiertes elektronisches Verfahren erfolgen. Sollten dennoch Personen oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sein, wird Google diese unkenntlich machen, wenn entsprechende Mitteilungen eingehen. Um eine solche Mitteilung zu machen, ist die betroffene Aufnahme aufzurufen und am linken unteren Bildrand "Ein Problem melden" anzuklicken. Im Anschluss sind die geforderten Angaben auszufüllen und die Daten zu übermitteln.
Gibt es andere Unternehmen, die ähnliche Dienste anbieten?
Auch andere Unternehmen stellen Aufnahmen von Straßen- und Gebäudeansichten ins Internet, so z.B. www.sightwalk.de. Widerspruch gegen die Veröffentlichung auf www.sightwalk.de kann nach Angabe des Betreibers mit einer E-Mail an daten-schutz@sightwalk.de oder postalisch bei panogate GmbH, Roonstraße 108, 50674 Köln eingelegt werden.
Für Bing Maps Streetside, den Geodatendienst von Microsoft, werden ab dem 8. April auf der Webseite http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx umfassende Informationen für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber zu Bing Maps Streetside sowie der Fahrplan der eingesetzten Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Sind weitere Maßnahmen seitens der Unternehmen geplant?
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM e.V. hat auf der Cebit am 1. März 2011 den von acht Unternehmen unterschriebenen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste an den Bundesinnenminister überreicht. Zu den Unternehmen zählen unter anderem Google, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, Microsoft und Nokia. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Anbieter zu weiteren Regelungen, insbesondere zur Einrichtung einer Zentralen Informations- und Widerspruchsstelle in Form einer zentralen Internetseite. Die Plattform soll Informationen über die jeweiligen Dienste und Links enthalten, anhand derer Berechtigte direkt zu den Widerspruchsseiten aller beteiligten Anbieter geleitet werden. Für Personen, die das Internet nicht nutzen möchten oder können, haben die Anbieter ein einheitliches Widerspruchsformular vorzuhalten. Nach Angaben des BITKOM ist geplant, die Selbstverpflichtung bis Herbst 2011 umzusetzen. Der Text der Selbstverpflichtung kann hier abgerufen werden:

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