Recht auf Nahrung
Das Recht auf Nahrung ist Menschenrecht und ist bei vielen Völkern anerkannt. Häufig gibt es jedoch noch institutionelle Defizite und einen Mangel an Ressourcen.
Das Recht auf Nahrung ist Menschenrecht und ist bei vielen Völkern anerkannt. Häufig gibt es jedoch noch institutionelle Defizite und einen Mangel an Ressourcen.
© Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz