Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) vom 18.12.2007 (BGBl. I, Nr. 66, S. 2984) wurden auch Maßnahmen zur Veränderung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ergriffen, um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des Systems zu steigern.
So wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 ein neuer Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) als Körperschaft des öffentlichen Rechts – anstelle der bisherigen Bundesverbände (das waren der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen und der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen) – errichtet. Mit dem neuen Spitzenverband soll die Steuerung und Koordinierung innerhalb des Systems der landwirtschaftlichen Sozialversicherung verbessert werden, indem diesem eine Reihe weiterer Grundsatz- und Querschnittsaufgaben übertragen wurde. Durch die Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die rechtliche Bindung der Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (das sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, landwirtschaftlichen Alterskassen und landwirtschaftlichen Krankenkassen) an die Beschlüsse des Spitzenverbandes sichergestellt.
Weiterhin wurden dem Spitzenverband zum 01.01.2009 bestimmte Aufgaben (so genannte „operative Aufgaben“) übertragen. Diese Aufgaben kommen bei den einzelnen – im Verhältnis zu anderen Sozialversicherungsträgern – sehr kleinen Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach Auffassung des Gesetzgebers in so geringem Ausmaß vor, dass es effizienter ist, die personellen Ressourcen und das benötigte Fachwissen hierfür beim Spitzenverband vorzuhalten.
- Gültig ab:
- 01.01.08

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