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Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und EU-Holzhandelsverordnung

Weltweit werden pro Jahr rund 13 Millionen Hektar Wald zerstört. Dies entspricht mehr als der gesamten Waldfläche in Deutschland.

Illegaler Holzeinschlag, also der Einschlag von Bäumen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Ernteland, ist ein international weit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Er trägt insbesondere in tropischen Entwicklungsländern maßgeblich zur Entwaldung und zur Schädigung der Wälder bei und führt so nicht nur zum Verlust von biologischer Vielfalt, sondern läuft auch dem Klimaschutz und der Armutsbekämpfung zuwider.

Die Mitgliedsstaaten der EU können als wichtiger Nachfragemarkt für Holzprodukte hier Beiträge zur Verbesserung der Situation leisten.

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)

Am 15. Juli 2011 ist in Deutschland das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, HolzSiG) in Kraft getreten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben (Rechtliche Basis hierzu ist die EU-Verordnung 2173/2005). Entsprechende Abkommen wurden bislang mit sechs Tropenländern ausgehandelt (Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia). Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Malaysia führt die EU-Kommission derzeit Verhandlungen. Im Rahmen dieser Abkommen richten die Partnerländer ein Genehmigungs- und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird. Im Gegenzug erhalten sie direkte Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Rechtsdurchsetzung. Auch die Planung alternativer Einkommensmöglichkeiten für die im illegalen Holzeinschlag beschäftigten Menschen, die meist aus der armen Landbevölkerung stammen, wird unterstützt.

Das Gesetz stattet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde mit allen erforderlichen Eingriffsbefugnissen aus. Weiterhin werden die Mitwirkung der Zollbehörden bei Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt. Das erste entsprechend kontrollierte Holz wird noch 2011, und damit im Internationalen Jahr der Wälder, erwartet.

Holzhandelsverordnung

Die freiwilligen Partnerschaftsabkommen setzen in den Holzerzeugerländern selbst an und sind daher eine besonders erfolgversprechende Maßnahme zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags. Da sich aber in absehbarer Zeit nicht mit allen wichtigen Holzerzeugerländern entsprechende Abkommen abschließen lassen, wurde als wirksame Ergänzung auf EU-Ebene am 2. Dezember 2010 die Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010) erlassen. Sie verbietet die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte. Die Holzhandelsverordnung wird ab 3. März 2013 vollständig angewendet. In Deutschland wird das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz bis März 2013 entsprechend ergänzt.

Ziel ist ein Gleichgewicht zwischen einem wirksamen Beitrag zum Schutz der Wälder und der Vermeidung unnötiger Belastung für die legale und nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland und Europa. Von hier stammen allein 75 Prozent des Holzes auf dem Binnenmarkt. Die Maßnahmen nutzen auch den ehrlichen Holzproduzenten und ‑händlern, denn der illegale Holzeinschlag beeinträchtigt auch das Image von Holz als naturverträglicher Rohstoff.

Um die Einhaltung der Vorschriften in der Praxis auch kontrollieren zu können, werden zudem wichtige Forschungsvorhaben durchgeführt: So werden am vTI , dem für Wald zuständigen Forschungsinstitut des BMELV derzeit Methoden zum „Fingerabdruck für Holz“ entwickelt und in internationaler Zusammenarbeit in die Praxis getragen. Damit soll die Herkunftskennzeichnung von Holz zukünftig zweifelsfrei überprüft werden können.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit lässt sich - auch vor dem Hintergrund der zum Teil existentiellen Armuts-, Ernährungs- und Entwicklungsprobleme - nicht von heute auf morgen erreichen. Der Nachweis einer legalen Erzeugung stellt einen ersten und notwendigen Schritt in Richtung des Nachweises der nachhaltigen und somit Ressourcen schonenden Erzeugung dar, die die Bundesregierung u.a. über die Holzbeschaffung des Bundes entsprechend anerkannter Zertifikate unterstützt. Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags sind deshalb immer im Kontext der internationalen Regierungsprozesse zur Verbreitung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu sehen, für die sich die Bundesregierung zusammen mit anderen wichtigen Wirtschaftsnationen und Holzimportländern einsetzt.

Alle Maßnahmen müssen Hand in Hand gehen. Über die eigenen Kaufentscheidungen kann auch jeder Verbraucher oder jede Verbraucherin einen wichtigen Beitrag leisten. So bieten beispielsweise anerkannte Zertifizierungssysteme für nachhaltige Waldbewirtschaftung wie PEFC oder FSC hinreichend Gewähr für die Unbedenklichkeit der Herkunft des entsprechend gekennzeichneten Holzproduktes.

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