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Tierarzneimittel

Tierarzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Insoweit dient ihr Einsatz in erster Linie der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein. Bei Tierarzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere bedeutet dies auch, dass mögliche Rückstände gesundheitlich unbedenklich und Wartezeiten einzuhalten sind, um sichere Lebensmittel zu gewährleisten Es gibt verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Tierarzneimittel. Die Anwendung erfolgt je nach Kategorie durch den Tierarzt oder den Tierhalter. Es gibt eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften für den Verkehr mit Tierarzneimitteln.

Versandhandel von Tierarzneimitteln

Tierarzt gibt einer Kuh eine Spritze

Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sind im Tierarzneimittelgesetzt (AMG) zu finden. Die Regelungen betreffen insbesondere den Versandhandel mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Sie richten sich an Apotheken, Tierärzte und Tierhalter.

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