Die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen des BMELV
Mit der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen will das BMELV den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessern, die Qualität der Finanzberatung steigern und die Verbraucher in Finanzfragen unterstützen.
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Mit ihr wird der Diskussionsprozess mit Verbraucherschützern, Banken, Versicherungen, Vermittlern, Beratern und Wissenschaftlern stetig fortgeführt, der mit der Fachtagung zur Finanzvermittlung am 10. März 2009 eingeleitet wurde.
Wesentliche Ziele der Offensive sind, den Anlegerschutz gegen Falschberatungen zu verbessern, für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzverträgen zu sorgen und die Verbraucher besser als bisher vor Risiken zu schützen.
Die drei wichtigsten Bereiche im Überblick:
Die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls und die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Falschberatung wurden zum 1. Januar 2010 für den Wertpapierbereich eingeführt. Damit hat sich nicht nur die haftungsrechtliche Situation der Anleger verbessert. Das Protokoll muss laut Gesetz wichtige Angaben enthalten wie etwa Anlass und Dauer der Beratung, persönliche Situation und wesentliche Anliegen des Kunden, die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Die individuellen Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.
Der "Beipackzettel" für Anlageprodukte, ein standardisiertes Informationsblatt, war vom BMELV im Sommer 2009 zunächst als Empfehlung herausgegeben und von einigen Banken - jedoch nicht von allen - freiwillig umgesetzt worden. Das vom Bundestag verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz schreibt das Produktinformationsblatt seit 1.07.2011 erstmals gesetzlich vor. Über entscheidende Faktoren wie Rendite, Risiko und Kosten einer Geldanlage muss künftig auf dem "Beipackzettel" wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informiert werden. Durch einheitliche Vorgaben ist die Vergleichbarkeit sichergestellt. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, sich auf einen Blick über die Chancen und Risiken einer Geldanlage zu informieren.
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Oktober 2011 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Sowohl die Produkte des Grauen Kapitalmarktes, z.B. geschlossene Fonds, als auch die ca. 80.000 Finanzvermittler, die auf diesem Markt aktiv sind, müssen sich auf eine strenge Regulierung einstellen. Sie müssen künftig die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater, einschließlich Dokumentationspflicht und Produktinformationsblatt. Hinzu treten die Registrierungspflicht, die Sachkundeprüfung für alle, die an der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Weitere Maßnahmen:
In der Studie "Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen" wurde untersucht, wie durch Regulierung und Anreizsetzung die Beratungsqualität in der Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten verbessert werden kann. An der Fachtagung "Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise" im März 2009 diskutierten über 200 Teilnehmer aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft sowie interessierte Verbraucher die Ergebnisse der Studie. Weitere Informationen:
BMELV-Studie sieht Reformbedarf beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen
Auf der Grundlage eines im Juni 2009 durchgeführten Expertengesprächs hat das BMELV ein Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler entwickelt und im Juli 2009 in einem Fachgespräch mit 25 Verbänden aus Finanzwirtschaft und Verbraucherschutz erörtert. Weitere Informationen:
Thesenpapier: Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler
Das Gesetz zur Neuregelung des Schuldverschreibungsrechts verpflichtet Anlageberater, über jede Anlageberatung ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Auch wird die Verjährungsfrist bei Falschberatungen von drei auf zehn Jahre verlängert. Weitere Informationen:
Anleger werden besser gegen Falschberatungen geschützt
Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich besser vor der Veräußerung von Immobilienkrediten und Zwangsvollstreckungen in ihre Grundstücke. Auch der Kündigungsschutz des Verbrauchers wurde ausgebaut.
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie verbessert die Vergleichbarkeit von Kreditverträgen, unterwirft die Werbung für Kredite deutlich strengeren Regeln und ändert die Beweislast bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses. Weitere Informationen:
Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten beschlossen
Das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes regelt, welche Daten von Verbrauchern in die Verfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring) einfließen dürfen und verbessert die Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen. Ein vom BMELV finanziertes Projekt zur Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten steigert die Transparenz des Scoring und der auf das Scoring gestützten Entscheidungen. Der Bericht zum Projekt "Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten" kommt zu dem Ergebnis, dass Auskunfteien Verbraucherdaten oft fehlerhaft speichern und den Betroffenen unzureichende Auskünfte erteilen. Weitere Informationen:
Verbraucherinformation Scoring
Das BMELV hatte in 2009 die Sollzinssätze der Kreditwirtschaft mit der Entwicklung der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank verglichen und hierbei festgestellt, dass die Kreditwirtschaft Dispozinsen nur unzureichend und zeitlich verzögert an die gesunkenen Leitzinsen angepasst hat. In einer Aktuellen Stunde des Bundestages zu den Kreditzinsen der Banken am 1. Juli 2009 hatte die damalige Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Esser, die Kreditwirtschaft dazu aufgefordert, ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erstarkung der Gesamtwirtschaft gerecht zu werden.
Die Checkliste für Geldanlagen hilft Verbrauchern, dem Anlageberater die richtigen Fragen zu stellen und so die gewünschten individuellen Auskünfte zu erhalten. Weitere Informationen:
Checkliste für die Geldanlageberatung
Das Checkheft Altersvorsorge, das aus dem Gemeinschaftsprojekt "Altersvorsorge macht Schule" hervorgegangen ist, unterstützt die Verbraucher beim Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages. Weitere Informationen:
Checkheft Altersvorsorge
Das BMELV hat das Muster eines Produktinformationsblattes vorgestellt, das den Verbrauchern ermöglichen soll, die wesentlichen Eigenschaften des jeweiligen Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Finanzprodukte leichter miteinander zu vergleichen. Weitere Informationen:
Produktinformationsblatt für eine verbraucherfreundliche Finanzberatung
Die Internetplattform "verbraucherfinanzwissen.de" koppelt Sachinformationen und moderierten Austausch und soll Verbrauchern auf diese Weise das nötige Rüstzeug zur Wahl und zum Umgang mit Geldanlagen bieten. Sie gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, ist Wegweiser für Depotinhaber, bietet regelmäßige Chats mit Finanzexperten an und themenspezifische Foren für einen moderierten Erfahrungsaustausch von Bankkunden untereinander. Weitere Informationen:
www.verbraucherfinanzwissen.de
Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein Recht auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Zahlungsunfähige Schuldner können daher weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilhaben. Im Ergebnis bleibt die Funktionsfähigkeit des Girokontos – in Form eines Guthabenkontos – für den Schuldner damit erhalten. Weitere Informationen:
Bundesministerium der Justiz: Informationen zum P-Konto
- Stand:
- 06.04.11

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