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EU-Verbraucherpolitik

Ilse Aigner (Quelle: Bundesbildstelle)

"Verbraucherinteressen sind in alle Bereiche der Europäischen Politik einzubeziehen."(Bundesministerin Ilse Aigner)

Um ein hohes Verbraucherschutzniveau in der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten, wird das Europäische Recht kontinuierlich weiterentwickelt. In Europa gibt es eine Vielzahl an Vorschriften zu grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Produkte. Für Lebens- und Futtermittel, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen in einem eigenständigen System allgemeiner und spezifischer Rechtsvorschriften sichergestellt.

Grundlegende Verbraucherrechte bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Erfüllung von Verbraucherverträgen über Waren und Dienstleistungen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen unterliegen ebenfalls europäischer Rechtsetzung. Zu nennen sind hier beispielsweise Rechtsvorschriften zu allgemeinem Vertragsrecht, unlauteren Geschäftspraktiken, Haustürwiderruf, Pauschalreisen und Timesharing, Fernabsatz, Verbraucherkredit, Roaminggebühren in Mobilfunknetzen oder Fahr- und Fluggastrechten.

Das BMELV setzt sich auf europäischer Ebene für Regelungen ein, die Vertrags- und Angebotstransparenz sichern sowie eine effektive Durchsetzung der Rechte ermöglichen.

Stärkung der Verbraucherrechte bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten

verschiedene Euro-Banknoten und -Münzen

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie schreibt vorvertragliche Informationen und erweiterte Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen vor.

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Europäische Regelungen zur Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln

aufgeschlagenes Buch mit Brille und Richterhammer

Es müssen alle Lebensmittel gekennzeichnet werden, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, daraus bestehen oder hergestellt wurden oder die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für GVO-Anteile bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent, sofern die Beimischung zufällig oder technisch unvermeidbar ist.

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Gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen

Schale mit frischen Erdbeeren

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde erarbeitet unter Beteiligung des Bundesinstituts für Risikobewertung ein europaweit einheitliches Konzept zur Bewertung von Mehrfachrückständen bei Pflanzenschutzmitteln.

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