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Tierarzneimittelrückstände

Lebensmittelliefernde Tiere können mit Arzneistoffen behandelt werden, deren Rückstände im Tierköper verbleiben, in die Nahrungskette gelangen und möglicherweise die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können.

Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft: Rechtsvorschriften

Spritzen und Ampullen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten geltenden Rechtsvorschriften zur Überwachung von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft.

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Nationaler Rückstandskontrollplan

Drei Kontrolleure in einem Kühlhaus mit Fleisch.

Der Rückstandskontrollplan zielt darauf ab, die Anwendung von Stoffen aufzudecken, die bei Lebensmittel-liefernden Tieren verboten oder nicht zugelassen sind.

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Rückstandshöchstmengen reglementiert

Eier, Gläser mit Milch und Butterstück

Am 16. Juni 2009 wurde die Rückstandshöchstmengen-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 470/2009) veröffentlicht. Das Prüf- und Einstufungsverfahren gemäß dieser Verordnung ist Voraussetzung, wenn Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen werden sollen.

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