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EU-Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.

Mit diesen Kampagnen sollen die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse und die zu ihrer Produktion angewandten Methoden informiert werden, insbesondere über Aspekte der Qualität, Ernährung und Sicherheit der Lebensmittel und Produktionsmethoden.

Die betreffenden Maßnahmen, die auch darauf abzielen, neue Absatzmärkte zu erschließen und private oder nationale Initiativen zu verstärken, werden von Branchen- oder Dachverbänden vorgeschlagen.

Zuständige Stelle in Deutschland für die Durchführung dieser gemeinschaftsrechtlichen Regelung ist die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE). Hier erhalten Sie Informationen zu den Promotions-Maßnahmen der BLE.

Rechtliche Grundlagen

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