Exporterstattungen der Europäischen Union: Stand und Ausblick
Dieses Dossier erläutert Zweck und Effekte von Exporterstattungen und zeigt die Entwicklung in den letzen Jahren und die Erwartungen für die Zukunft auf.
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Bei Exporterstattungen handelt es sich um ein zulässiges handelspolitisches Instrument zur Unterstützung der Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Den Rahmen legt die Welthandelsorganisation (WTO) mit Grenzen bei Mengen und Budget fest. Deutschland unterstützt in den aktuellen WTO-Verhandlungen das Ziel der Europäischen Union, in Zukunft alle Formen handelsverzerrender Exportsubventionen parallel als Teil eines Gesamtverhandlungsergebnisses abzuschaffen.
Die Exporterstattungen der Europäischen Union betrugen 2011 im Vergleich zu 1993 nur noch etwa 1,6 Prozent. Durch Klick auf die Grafik erhalten Sie genauere Daten, Quelle: BMELV
Es ist die Aufgabe der EU-Kommission, das Marktgeschehen insbesondere in besonders sensiblen, wenig entwickelten Ländern zu beobachten. Falls es dort zu Problemen kommen könnte, sind bestimmte Zielländer bei den Ausfuhren mit Erstattungen auszunehmen. Bei der 2009 gewährten Exporterstattung für Milchprodukte, die sehr restriktiv angewendet wurde, sah die EU-Kommission – trotz wiederholter Aufforderung durch Bundesministerin Ilse Aigner - dazu keine Veranlassung. Vielmehr betonte sie, dass ein Wegfall der EU-Exporterstattungen keine Auswirkungen auf die Preissituation in diesen Entwicklungsländern hätte.
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