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Staatssekretärin Julia Klöckner: "Naturerbe nicht durch die Hintertür patentieren"

Wissenschaftlicher Beirat übergibt Gutachten und warnt vor wirtschaftlichen Risiken

Patentierungen im Bereich von Nutztieren und Nutzpflanzen können vor allem kleine Betriebe in der Landwirtschaft und Züchter unter einen erheblichen ökonomischen Druck setzen. Davor warnt der "Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen" beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Gutachten. Eine Patentierung darf daher nicht zu weit gefasst werden, insbesondere nicht bis hin zu Nachkommen und Saatgut, forderte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, anlässlich der Übergabe des Gutachtens mit Bauernpräsident Gerd Sonnleitner am Mittwoch in Berlin.

Die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten ist grundsätzlich verboten. Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt jedoch Patente auf Züchtungsverfahren. Deren Rechtswirkung kann sich dann auf die entsprechenden Tiere bzw. Pflanzen und deren Nachkommen erstrecken. "Eine solche kommerzielle Privatisierung von unserem Naturerbe durch die Hintertür lehne ich grundsätzlich ab", sagte Klöckner. Sie wolle den Patentschutz in seiner Reichweite einschränken. Grundsätzlich sei die Patentierung biotechnischer Verfahren notwendig für den Schutz des geistigen Eigentums. "Kritisch wird es aber, wenn ein Verfahrenspatent auch für die damit erzeugten Tiere und Pflanzen und vor allem deren Nachkommen Gültigkeit hat", so Klöckner. Immerhin ist "das Patentrecht ein Schutzrecht, das dem Inhaber die alleinige Nutzung seiner Erfindung 20 Jahre lang garantiert".

Eine solche Patentierung könnte zudem die Arten- und Sortenvielfalt in der Natur einschränken, heißt es in dem Gutachten. Denn die Privatisierung von geistigem Eigentum und die wirtschaftliche Konzentration erschwere den Zugang zu genetischen Ressourcen. "Die Schöpfung gehört allen Menschen. Wir dürfen niemandem exklusive Rechte oder gar die Kontrolle über Nutztiere und Nutzpflanzen einräumen. Ich werde dies gegenüber dem Europäischen Patentamt und am 28. September bei einem Symposium zu Biopatenten auch in Brüssel deutlich machen", sagte Klöckner.

Aktuelle Beispiele für solche Biopatente sind das Milchkuhpatent und das Brokkoli-Patent. Noch in diesem Monat findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer des EPA zum so genannten Brokkoli- und Tomatenpatent statt. Dabei geht es um Brokkoli, der mit einem erhöhten Anteil an Glucosinolaten gezüchtet werden kann. Diese können das Risiko von Krebserkrankungen senken. Patentiert wurde ein klassisches Züchtungsverfahren mit Kreuzung und Selektion unter Zuhilfenahme so genannter Marker zur Züchtung von konventionellem Brokkoli. Das Patent gilt also für die Züchtungsmethode. Nach Auffassung der Patentinhaber erstreckt es sich außerdem auf die Brokkoli-Samen, sowie Brokkolipflanzen, die hieraus gewonnen werden.

Das Gutachten "Biopatente – eine Gefährdung für Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität?" gibt es im Internet unter
http://www.bmelv.de/gutachten-biopatente.

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