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Weinbaupolitik der neuen Bundesregierung

Ahr Rotweintag 2010

Datum:
06.03.10
Ort:
Dernau (Ahr)
Redner:
Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner

Der Ahr Rotweintag wurde erstmals 2004 ausgerichtet und findet jährlich am ersten März-Samstag in Dernau statt. Veranstalter sind das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, der Weinbauverband Ahr, der Weinbauversuchsring der Ahr e.V. und die Ahr Rhein Eifel Tourismus Service GmbH. Der Ahr Rotweintag soll vor allem den Gedanken- und Informationsaustausch zwischen Weinwirtschaft, Handel, Gastronomie und Touristik sowie Politik und Verwaltung fördern. Zunächst handelte es sich um eine reine Nachmittagsveranstaltung. Im Laufe der Jahre entwickelte sich daraus jedoch ein gut besuchter und fachlich anerkannter ganztägiger Ahr Rotweintag. Neben weinbaupolitischen Themen stehen Fachvorträge und eine abschließende Themenweinprobe auf dem Programm. Dabei wendet sich der Rotweintag jährlich einem anderen aktuellen Thema zu.

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

es freut mich, dass ich heute am Rotweintag die Gelegenheit habe, mit Ihnen über einige aktuellen Themen der Weinbaupolitik zu diskutieren. Es freut mich auch deshalb, weil ich damit sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann. Denn mit einem Besuch in Ihrem bezaubernden Dernau kann man zugleich die malerischsten Seiten des wundervollen Ahrtals kennenlernen. So lässt sich das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.

Im Gegensatz zu Dernau hat die Weinbaupolitik leider nicht immer nur schöne Seiten zu bieten. Die Diskussion um die Weinmarktreform vor einigen Jahren hat gezeigt, mit welch harten Bandagen hier manchmal gekämpft werden muss. Und selbst wenn es mal keine Weinmarktreform zu beraten gibt, gehen uns die schwierigen Themen offensichtlich nicht aus. Und da kann ich gleich nahtlos an das anschließen, was Frau Reule gerade gesagt hat.

1. Gemeinschaftswerbung hat Zukunft!

Meine Damen und Herren, Frau Reule hat sehr anschaulich erläutert, dass es eine Reihe gewichtiger Gründe für eine gemeinschaftliche Absatzförderung der deutschen Weinwirtschaft gibt.

Auch nach Überzeugung der Bundesregierung steht außer Frage, dass nur mit einer Gemeinschaftswerbung den strukturellen und wirtschaftlichen Benachteiligungen, mit denen die deutsche Weinwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb zu kämpfen hat, effektiv begegnet werden. Wie sonst sollte den hocheffizienten Strukturen der Absatzförderung, wie sie in anderen großen Weinbaunationen vorhanden sind, auch nur im Entferntesten Paroli geboten werden können?

In diesem Zusammenhang denke ich beispielsweise an die groß dimensionierte und hoch effektive französische Absatzfördereinrichtung SOPEXA.

Vor diesem Hintergrund begrüße auch ich ausdrücklich das vor kurzem ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz, das die Klage eines Winzers gegen die im Weingesetz geregelte Pflicht zur Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds, die der Kläger als verfassungswidrig ansah, abgewiesen hat.

In seiner Begründung hat das Gericht die von den Karlsruher Richtern als verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Erhebung von Sonderabgaben zu Finanzierungszwecken postulierte evidente Gemeinnützigkeit im Hinblick auf den Deutschen Weinfonds als gegeben angesehen.

Koblenz hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Weinwirtschaft die derzeit vom Deutschen Weinfonds wahrgenommenen Aufgaben nicht selbst in ebenso effizienter Weise erfüllen könnte.

Um den für die deutsche Weinwirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehenden Nachteilen wirksam begegnen zu können, bedarf es nach Ansicht des Gerichts eines Gemeinschaftsmarketings, das aus Sonderabgaben finanziert wird.

Allerdings ist zu beachten, dass dieses erstinstanzliche Urteil noch lange nicht die abschließende Entscheidung in dieser Angelegenheit ist. Der Kläger hat hiergegen Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Und schließlich sind bei anderen Gerichten weitere Klagen anhängig, so dass wir eine endgültige Rechtssicherheit wohl erst mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen werden.

Diese beiden im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Absatz- und zum Holzabsatzfonds haben keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Abgabenerhebung für den Weinfonds.

Die Abgaberegelungen des Weingesetzes sind deshalb nach wie vor rechtswirksam und daher auch weiterhin anzuwenden. Wie die am Ende des Rechtsweges zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausfallen wird, kann niemand sagen.

Es wird dabei maßgeblich darauf ankommen, ob die Bundesrichter gewillt sind, die gegenüber dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds bestehenden sektorspezifischen Unterschiede sowie die Beeinträchtigungen der deutschen Weinwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb ausreichend zu würdigen. Das Verwaltungsgericht Koblenz jedenfalls hat dies getan.

Wir gehen deshalb nach wie vor von der Verfassungsmäßigkeit der Abgaberegelung und deren weiterer Anwendbarkeit aus. Und ich möchte hier auch klar sagen, dass bei einem sich künftig – aus anderen Umständen – ergebenden Änderungsbedarf des Weingesetzes die Vorschriften zur Abgabenerhebung unberührt bleiben werden.

Damit ist sichergestellt, dass der Deutsche Weinfonds seine operative Tätigkeit solange und in solchem Umfang fortsetzen kann, wie dies aufgrund der weiteren Entwicklung seiner Finanzsituation sowie künftig noch ergehender Gerichtsentscheidungen möglich ist.

Derzeit kann der Weinfonds – allerdings mit erheblichen Ausgabenkürzungen bei den Werbemaßnahmen - sein operatives Geschäft noch fortsetzen. Doch die erheblichen Rückstellungen, die der Weinfonds aufgrund der Klagen bilden muss, zeigen schon negative Folgen.

Im letzten Jahr konnten im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms mit EU-Kofinanzierungsmitteln noch Messebeteiligungen, Presse- und Journalistenveranstaltungen, Internet-Auftritte sowie konkrete Einzelmaßnahmen für Endverbraucher finanziert werden. Doch in diesem Jahr ist der Weinfonds aufgrund seiner unsicheren Finanzlage als Antragsteller ausgefallen.

Dadurch können bis zu einer Million Euro EU-Kofinanzierungsmittel, welche auf Bundesebene für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms vorgesehen sind, nicht abgerufen werden.

Zwar gehen diese EU-Mittel nicht verloren, da eine Übertragung auf die Weinbau treibenden Länder möglich ist, doch fließen sie nicht unbedingt ihrem eigentlichen Bestimmungszweck zu, nämlich der Weinabsatzförderung.

Wer jetzt sagt, was interessiert mich die Auslandswerbung – ich exportiere ja doch nicht, macht es sich vielleicht doch etwas zu einfach. Denn jede Flasche Wein, die Dank des erfolgreichen Auslandsmarketings des Deutschen Weininstituts (DWI) exportiert wird, landet nicht auf dem heimischen Markt – sorgt also für Marktentlastung und damit für weniger Preisdruck. Und dies kommt allen Winzern zugute, ganz gleich, ob sie nach England, Japan und die USA exportieren oder nicht!

Und es ist ja nicht nur das erfolgreiche Auslandsmarketing, das das DWI für die deutsche Weinwirtschaft leistet, wie Frau Reule bereits dargestellt hat! Ich kann deshalb nur noch einmal ausdrücklich betonen, dass ein Fortbestehen des Deutschen Weinfonds und damit auch seiner Durchführungsgesellschaften ganz wichtig ist.

Die Bundesregierung steht jedenfalls fest zur Gemeinschaftswerbung – wie wir dies auch im Koalitionsvertrag bekräftigt haben. Denn eine effektive Absatzförderung ist ein wesentliches Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Weinwirtschaft.

2. Das neue Weinbezeichnungsrecht

Meine Damen und Herren, es ist aber nicht nur das Gemeinschaftsmarketing, das uns derzeit sehr intensiv beschäftigt.

Auch die europäische Weinmarktreform ist ja nach wie vor ein spannendes Thema. Nach dem politischen Beschluss der EU-Agrarminister vom Dezember 2007 ist die Reform seit kurzem zwar auch formal auf Brüsseler Ebene abgeschlossen.

So sind als letzte Stufe zum 1. August 2009 die Regelungen zur Önologie und zum Bezeichnungsrecht wirksam geworden. Allerdings wird die Umsetzung in nationales Recht noch einige Anstrengungen erfordern, um letztendlich zu aller Zufriedenheit zu einem guten Ergebnis zu kommen. Dabei steht zurzeit vor allem das Bezeichnungsrecht im Zentrum der Diskussion.

Zunächst einmal ist es sehr erfreulich, dass unser deutsches Qualitätsweinsystem neben dem neuen europäischen System bestehen bleiben kann. Schließlich hat sich die Bundesregierung dafür im Rahmen der Weinmarktreform mit Nachdruck und letztlich erfolgreich eingesetzt. Das Interessante daran ist: Wir können später auch noch Veränderungen oder Verbesserungen vornehmen, ohne dass uns das Gemeinschaftsrecht Steine in den Weg legt.

Denn möglicherweise könnten sich diese Änderungen als notwendig erweisen, um unser Qualitätssystem besser mit dem neuen Bezeichnungsrecht in Einklang zu bringen.

Neu im EU-Recht ist das System geschützter Herkunftsbezeichnungen mit den Angaben - "geschützte Ursprungsbezeichnung" und "geschützte geografische Angabe". Davon machen wir bereits insofern Gebrauch, als dass wir die Namen der 13 Anbaugebiete als geschützte Ursprungsbezeichnungen haben eintragen lassen.

Die "Ahr" ist nun eine geschützte Ursprungsbezeichnung, ebenso wie "Mittelrhein" oder "Mosel". Ebenso wurden die Namen der 21 Landweingebiete geschützt - in Abgrenzung zu den Anbaugebieten jedoch als geschützte geografische Angaben. Hierunter fällt beispielsweise der "Ahrtaler Landwein". All dies können Sie bereits in der elektronischen Datenbank der Kommission – E-Bacchus – nachlesen.

Verbindlich werden diese Eintragungen allerdings erst dann, wenn Deutschland die Produktspezifikationen für die Qualitätsweine und Landweine erstellt und nach Brüssel gemeldet hat. Diese Produktspezifikationen bilden die sachliche Grundlage für den dauerhaften europaweiten Schutz der Gebietsbezeichnungen und der damit verbundenen Qualitätsweine bzw. Landweine. Für die Meldungen dieser Spezifikationen nach Brüssel haben wir bis Ende 2011 Zeit.

Zugleich haben wir die Verwendung dieser Bezeichnungen für deutsche Qualitäts- und Landweine bis Ende 2011 ausgeschlossen. Damit soll vermieden werden, dass deutsche Weine teils mit herkömmlichen, teils mit neuen Bezeichnungen vermarktet werden. Eine solche Verwirrung wollten wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern ersparen.

Mit diesem Schutz sind zugleich bestimmte Vorzüge verbunden, die das EU-Recht nur für Qualitätsweine bzw. Landweine vorsieht.

An erster Stelle ist der Schutz der Herkunftsbezeichnung vor missbräuchlicher Verwendung zu nennen. Dieser Schutz ist für alle Weinbauregionen mit hohem Ansehen und guter Marktposition von ausschlaggebender Bedeutung.

Schließlich hängt der Markterfolg wesentlich davon ab, dass die Namen "Mosel", "Mittelrhein" oder "Ahr" auch tatsächlich nur für die Weine aus diesen Anbaugebieten verwendet werden.

Darüber hinaus ist die Anwendung wichtiger önologischer Verfahren oder besonderer Grenzwerte nur für Weine mit geschützten geografischen Bezeichnungen zugelassen. Bei den önologischen Verfahren betrifft dies beispielsweise die Erhöhung des Gesamtalkoholgehalts auf 15 Volumenprozent.

Und was die besonderen Grenzwerte anbelangt, so denke ich hier insbesondere an die Ausnahmen für niedrige Alkoholgehalte und für hohe Gehalte an Schwefeldioxid für edelsüße Weine.

Ich gehe davon aus, dass die in den Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder enthaltenen Qualitätsregeln als wichtige Eckpunkte der Produktspezifikationen dienen werden.

Darüber hinaus sind die einzelnen Qualitätsweine und Landweine zu beschreiben. Die Verbindung zwischen der Herkunft der Trauben und der Charakteristik der Weine wird im Mittelpunkt stehen. Dies ist der zentrale Ansatz der EU-Qualitätsweinpolitik.

Die gute Zusammenarbeit zwischen den Weinwirtschaftsverbänden, den Fachbehörden und den Fachministerien scheint mir für die erfolgreiche Bewältigung der anstehenden Arbeiten von ausschlaggebender Bedeutung.

Und wo die Politik einen Beitrag zu dieser angestrebten erfolgreichen Bewältigung leisten kann, wird sie es auch tun, das kann ich Ihnen zusichern. Damit dürfte also der Schutz für die Qualitäts- und Landweingebiete auf einem guten Weg sein.

Ob damit aber auch die Diskussion über die weitere Profilierung der Qualitäts- und Landweingebiete abgeschlossen sein wird, erscheint mir heute schon fraglich. Denn es gibt bereits Stimmen, die sagen: Wir brauchen auf Dauer in allen deutschen Anbaugebieten auch eine klare geografische Abgrenzung zwischen Qualitäts- und Landweingebieten. Darüber wird sicherlich noch nachzudenken sein.

Mindestens genauso spannend ist momentan die Frage, wie die Entwicklung beim Schutz kleinerer geografischer Einheiten weitergehen wird - also zum Beispiel bei den Groß- oder Einzellagen.

Hier kann die Weinwirtschaft neue Wege beschreiten, indem sie beispielsweise für Einzellagen eigenständige Produktspezifikationen festlegt und auf dieser Grundlage einen Schutz als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe beantragt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Winzer namhafter Lagen schon ein gewisses Interesse daran haben, die Namen schützen zu lassen. Darin dürfte schnell Einigkeit zu erzielen sein.

Die Diskussion beginnt aber spätestens dann, wenn es darum geht, die Produktspezifikationen festzulegen. Das heißt, wie hoch der Ertrag sein darf, welche Rebsorte angebaut werden darf oder auch welche Vorgaben bei den önologischen Verfahren gemacht werden sollen. Hier ist dann Einigkeit unter allen Beteiligten gefordert, damit das Vorhaben nicht scheitert.

Meine Damen und Herren, es wird also noch zahlreiche interessante Diskussionen in den kommenden Monaten und vielleicht Jahren geben. Die gesamte deutsche Weinwirtschaft befindet sich in einer Orientierungsphase, in der es die Chancen und Möglichkeiten des neuen Weinbezeichnungsrechts auszuloten gilt.

Deswegen ist es auch so schwer vorherzusagen, wo wir in fünf oder zehn Jahren stehen werden:

  • Welchen Stellenwert werden zum Beispiel deutsche Weine mit geschützter Herkunftsangabe künftig erlangen?
  • Wie werden sich deutsche Rebsortenweine ohne Herkunftsangaben entwickeln?
  • Wird es zu einer Bereinigung der Begriffs- und Lagenvielfalt kommen?
  • Wie geht es weiter mit unseren traditionellen Bezeichnungen wie beispielsweise Kabinett, Spätlese, Auslese?
  • Werden diese Begriffe eine Neubewertung erfahren?

Sicher wird der eine oder andere Winzer zunächst einmal abwarten und schauen, wie sich die Konkurrenz verhält. Dabei richtet sich der Blick natürlich auch auf den Handel und die Verbraucher.

Denn gerade von dieser Seite könnte eine gewisse Dynamik in die Entwicklung kommen, weil Handel und Verbraucher mehr Klarheit und vor allem Vergleichbarkeit mit dem internationalen Angebot fordern.

Mein Damen und Herren, grundsätzlich denke ich, dass vor dem Hintergrund dieser Situation das Ahrtal heute schon sehr gut aufgestellt ist. Denn Sie haben es hervorragend verstanden, sich frühzeitig auf eine Leitsorte zu verständigen und sich durch konsequente Qualitätspolitik einen Standortvorteil zu verschaffen.
Sie haben erkannt, dass man im Wettbewerb ein Alleinstellungsmerkmal braucht, um sich von den anderen abzuheben.

Auf diesem Weg lässt sich am ehesten Wertschöpfung generieren. Ganz wichtig dabei ist auch, dass sich jede Region eine Strategie erarbeitet und alle an einem Strang ziehen. Zugegeben - einem kleineren Anbaugebiet fällt es möglicherweise etwas leichter, dies zu erreichen. Aber nichts desto trotz muss es auch erst einmal umgesetzt werden.

Was Ihre Strategie auszeichnet, ist der erfolgreiche Dreiklang aus hervorragenden Weinen, Spitzengastronomie und touristischen Angeboten. Ein weiteres Plus liegt sicherlich in der räumlichen Nähe zu den großen Ballungszentren an Rhein und Ruhr. Zudem hat sich der Spätburgunder bislang als vergleichsweise krisenfest herausgestellt.

Positiv ist zumindest, dass es hier keine Anbauexplosion gegeben hat, wie dies in den letzten Jahren bei Dornfelder zu beobachten war – nicht zuletzt auch deshalb, weil er viel schwieriger zu kultivieren ist. Damit konnte sich der Spätburgunder seinen Exklusivitätscharakter bewahren.

3. Wie geht es weiter mit dem Begriff "Steillage"?

Meine Damen und Herren, in der Diskussion um das Bezeichnungsrecht spielt zurzeit vor allem an der Mosel noch ein anderes Thema eine große Rolle. Es ist ein Thema, das aber auch für die Ahr bedeutsam ist. Die Frage lautet: Wie geht es mit den Begriffen "Steillage" und "Terrassenlage" weiter?

Die Begriffe "Steillage" und "Terrassenlage" sind für die Bezeichnung und Präsentation der Weine aus den Anbaugebieten mit hohem Anteil an Steil- und Terrassenlagen von größter Bedeutung.

Die Bezeichnungen "Steillagenwein", "Steillage", "Terrassenlagenwein" und "Terrassenlage" sind seit 1997 durch eine Verordnung der Europäischen Union für die Bezeichnung deutscher Weine zugelassen. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgte in der deutschen Weinverordnung.

Wenn der Berufsstand diese Regelung nun weiterentwickeln will, steht der Gesetzgeber diesem Wunsch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

Es gibt aber offensichtlich Bestrebungen, den Begriff "Steillage" ausschließlich für deutsche Weine oder möglicherweise auch nur für Weine aus einem deutschen Anbaugebiet gemeinschaftsweit als traditionellen Begriff schützen zu lassen. Dies dürfte bei anderen europäischen Regionen, in denen ebenso Steillagenweinbau betrieben wird wie zum Beispiel Luxemburg, Lothringen, Österreich oder Südtirol, auf Widerstand stoßen.

Deswegen sollten sich die Verantwortlichen in den Steillagen-Anbaugebieten genau überlegen, welche Richtung sie einschlagen möchten. Notwendig ist eine fachlich fundierte und gemeinsam getragene Definition, die den rechtlichen Anforderungen für einen wirksamen Schutz Rechnung trägt.

Die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten sollten in die Prüfung einbezogen werden. Dies ist von größter Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer deutschen Initiative auf europäischer Ebene.

Ich bin mir bewusst, dass unsere Steillagenanbaugebiete sehr viele und berühmte Weinberge aufweisen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich eine Verbesserung der Definitionen und einen besseren Schutz der Begriffe gerne unterstütze, weil damit die Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern verbessert und das Verständnis für die Besonderheiten der Anbaugebiete und ihrer Erzeugnisse gefördert werden. Und nicht zuletzt ist dies eine Richtung weisende Marktmaßnahme für den deutschen Wein.

4. Gut für die Winzer: das Nationale Stützungsprogramm

Liebe Winzerinnen und Winzer, bei all den notwendigen Diskussionen über das künftige Bezeichnungsrecht wollen wir nicht vergessen, dass die Weinmarktreform noch andere Ergebnisse hervorgebracht hat.

Ein unbestreitbarer Erfolg der Reform war die Einrichtung der nationalen Stützungsprogramme. Das Geld für die Stützungsprogramme stammt bekanntlich aus dem Wegfall der EU-Interventionsmaßnahmen – allen voran der Destillation, an der Deutschland nur selten teilgenommen hat.

Da die Mittel nach Produktionsanteilen auf die EU-Länder aufgeteilt wurden, hat Deutschland von diesem Reformelement klar profitiert. Uns stehen in diesem Jahr bundesweit rund 31 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Bis 2012 wird der Finanzrahmen auf knapp 39 Millionen Euro ansteigen.

Wichtigste Maßnahmen sind neben der bereits eingangs erwähnten Absatzförderung die Umstellung von Rebanlagen und die Investitionsförderung.

Diese Maßnahmen werden von allen Weinbau treibenden Bundesländern angeboten, also auch von Rheinland-Pfalz. Die Zuschüsse belaufen sich zum Beispiel im Falle der Umstellung von Rebanlagen auf bis zu 50 Prozent Ihrer Kosten.

Bislang sind die Programme hervorragend angelaufen. Ich kann Sie nur ermuntern, diese Angebote zu nutzen. Damit bietet sich Ihnen eine großartige Möglichkeit, Ihre Betriebe zu modernisieren oder auf neue Rebsorten umzustellen.

5. Bestimmungen für Biowein

Ein weiteres brandheißes Thema ist der Biowein. Auch hier geht es wie bei der Weinmarktreform um eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

In der EU werden derzeit Bestimmungen zur Herstellung von ökologischem Wein entwickelt, damit Angaben wie "Bio-Wein" verkaufsfördernd verwendet werden dürfen. Dabei ist es erklärtes Ziel der Kommission, die Entwicklung des ökologischen Weinbaus in der EU zu fördern.

Leider sind die Vorschläge der Kommission nicht geeignet, dieses Ziel auch in Deutschland zu erreichen. Im Verlauf der Verhandlungen haben wir aber schon viel erreicht. So ist beispielsweise das ursprünglich vorgesehene Verbot der Mikrofiltration von Biowein vom Tisch.

Kopfzerbrechen bereiten uns allerdings nach wie vor die Vorschläge der Kommission in Bezug auf die Verringerung der Schwefelung von Biowein.
Die vorgeschlagenen Höchstgehalte sind so niedrig, dass befürchtet werden muss, dass ein Teil der deutschen Bioweine nicht in ausreichendem Maße geschwefelt werden kann.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Restriktionen in Bezug auf die Schwefelung von Biowein lehnen wir daher aus fachlichen und politischen Gründen nachdrücklich ab.

Eine Ablehnung allein nützt uns aber herzlich wenig, wenn wir in Brüssel von den anderen EU-Ländern nicht unterstützt werden. Hier zählen nun einmal Mehrheiten, und da hat sich unsere Verhandlungsposition zuletzt deutlich verschlechtert.

Insbesondere weil die EU-Regionalgruppe der Internationalen Vereinigung der Ökologischen Landbauverbände – IFOAM sich kürzlich hinter den Vorschlag der Kommission gestellt hat.

Aufgrund der gegenwärtigen Verhandlungslage ist zu befürchten, dass Grenzwerte für den Schwefeldioxid-Gehalt der Bioweine, die deutlich unter den allgemeinen Grenzwerten liegen, von einer Mehrheit der EU-Länder unterstützt würden. Zurzeit sind Gehalte vorgeschlagen, die 50 bzw. 30 Milligramm pro Liter unterhalb der allgemeinen Grenzwerte liegen.

Demnach dürfte ein trockener Rotwein künftig maximal 100 Milligramm pro Liter - statt heute 150 Milligramm - freies Schwefeldioxid enthalten, damit er als Bio-Rotwein vermarktet werden darf.

Immerhin ist das deutlich mehr, als die Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte. Denn wenn es nach den alten Plänen der Kommission gegangen wäre, wären die heutigen allgemeinen Grenzwerte für Bio-Weine halbiert worden. Das hätte in der Spitze zum Beispiel bei einer Trockenbeerenauslese eine Verringerung um 200 Milligramm pro Liter bedeutet!

Ich darf Ihnen versichern, dass die Bundesregierung ihr Möglichstes tut, um ein gutes Ergebnis für die deutschen Biowinzer zu erzielen.

6. Zukunft der Pflanzungsrechte

Meine Damen und Herren, auf den verschiedenen Weinbautagen der vergangenen Wochen hat noch ein anderes Thema für Gesprächsstoff gesorgt: Die Zukunft der Pflanzrechte.

Tatsache ist, dass im Rahmen der Weinmarktreform eine Verlängerung des derzeitigen Systems auf europäischer Ebene bis 31. Dezember 2015 beschlossen wurde. Alle anderslautenden Informationen sind schlichtweg falsch. Es muss also niemand befürchten, dass im kommenden Jahr die Pflanzrechtsregelung aufgehoben wird und dann plötzlich überall Reben angepflanzt werden dürfen.

Darüber hinaus haben die EU-Länder die Möglichkeit, das System auf rein nationaler Ebene bis 31. Dezember 2018 fortzuführen. Das heißt, wir können die Regelung in Deutschland bis Ende 2018 beibehalten. Wie es 2019 weitergeht, ist noch völlig offen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ganz klar für eine Verlängerung der Pflanzrechtsregelung ausgesprochen. Diese Position gilt natürlich nach wie vor.

Eines steht aber auch fest: Eine Verlängerung selbst in nationaler Eigenverantwortung wird es nur dann geben, wenn zuvor Brüssel grünes Licht gibt. Das heißt, die Kommission muss einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorlegen, der von Parlament und Ministerrat angenommen werden muss.

Wir sind hier also nicht Herr des Verfahrens. Ob die Kommission dies tun wird, hängt sicherlich auch davon ab, wie groß der Druck seitens der Mitgliedstaaten ist.

Wir brauchen also möglichst viele Verbündete, um zumindest die Chancen auf einen Verlängerungsvorschlag zu erhöhen. Daran werden wir in den kommenden Jahren arbeiten.

7. Schlusswort

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, auch nach der Weinmarktreform können wir uns über mangelnde Herausforderungen nicht beklagen.

Dabei ist mir sehr daran gelegen, mit Ihnen, den Winzerinnen und Winzern vor Ort, in Kontakt zu bleiben. Denn die Praxis ist der beste Impulsgeber für die Politik. Aber es geht ja nicht nur um Impulse.

Wir brauchen selbstverständlich ebenso Lösungen. Und da zeigen meine Erfahrungen, dass auch die besten Lösungen am Ehesten aus der Praxis kommen.

In diesem Sinne freue ich mich nicht nur heute, sondern auch in Zukunft auf einen konstruktiven Dialog mit Ihnen!

Vielen Dank!

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