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Interne Stützung

Das WTO-Landwirtschaftsübereinkommen unterscheidet bei der internen Stützung, d.h. nicht mit dem Export zusammenhängenden Agrarsubventionen, zwischen Green Box, Blue Box, de minimis-Beihilfen und Amber Box.

Was kennzeichnet die einzelnen Stützungsarten?

  • Green Box: Fördermaßnahmen, bei denen das Landwirtschaftsübereinkommen davon ausgeht, dass sie den Handel nicht oder nur geringfügig verzerren. Grundvoraussetzung hierfür ist die Entkopplung, d.h. die Fördermaßnahmen dürfen nicht an die Produktion eines bestimmten Agrarproduktes, die Produktionsmenge oder die Preise gebunden sein. Green Box–Stützungen werden insbesondere seit den Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2003 von der Europäischen Union eingesetzt.
  • Amber Box: Nicht entkoppelte Subventionen, z.B. staatlich fixierte Preise oder Anbauprämien. Diese verzerren den Handel. Ziel ist ihr Abbau.
  • Blue Box: In diese Sonderkategorie fallen bisher nicht vollständig entkoppelte Direktzahlungen an die Produzenten unter produktionsbeschränkenden Programmen. Die Blue-Box-Maßnahmen werden als Instrument für Reformen angesehen.
  • De minimis-Beihilfen: Zahlungen unterhalb einer Geringfügigkeitsgrenze, die vor allem von USA und Entwicklungsländern genutzt werden.

Aus Sicht der Bundesregierung muss bei den Verhandlungen über die interne Stützung der EU-interne Reformprozess, insbesondere die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik seit 2003, anerkannt werden und Basis der Vereinbarungen zur Kürzung bleiben. Andere Industrieländer müssen ebenfalls ihre Agrarpolitik in Richtung weniger handelsverzerrender Maßnahmen reformieren.

Der gegenwärtige Verhandlungsstand stellt sich wie folgt dar:

Green Box

Die Green-Box-Kriterien sollen überprüft werden, unter anderem, um sicherzustellen, dass auch Maßnahmen der Entwicklungsländer zu Entwicklungszwecken Berücksichtigung finden.

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der EU, wonach die Green Box nicht zu Ungunsten der europäischen Agrarpolitik beschnitten werden darf.

Blue Box

Bei der Blue Box geht es vor allem noch um einige Detailregelungen für die von der Rahmenvereinbarung 2004 vorgesehene neue Blue Box, das heißt solche Fördermaßnahmen, die zwar keine Produktion erfordern, aber anders als die von der alten Blue Box des geltenden WTO-Landwirtschaftsübereinkommens erfassten Maßnahmen auch nicht unbedingt eine Produktionsbeschränkung vorsehen. Die EU drängt besonders auf eine Disziplinierung der antizyklischen Preisausgleichszahlungen der USA.

Amber Box

Vereinbart worden ist bereits, dass die Amber Box nach einer dreistufigen Formel gekürzt werden soll. Die Kürzung soll sich prinzipiell an der absoluten Subventionshöhe des jeweiligen WTO-Mitgliedstaates orientieren, d.h. nicht berücksichtigen, wie viele Landwirte es in dem jeweiligen Mitgliedstaat gibt. Der größte Subventionierer (EU) soll in die höchste Kürzungsstufe und die beiden nächst kleineren (Japan, USA) in die zweite Kürzungsstufe kommen, alle übrigen Länder in die dritte Stufe. Kleine Industrieländer, die wie die Schweiz im Vergleich zum Agrarsozialprodukt relativ hohe Subventionen haben, sollen nach der Ministererklärung einen zusätzlichen Beitrag leisten.

De minimis

Die De-Minimus-Regelung erlaubt Ausnahmen von der Begrenzung der internen Agrarstützung, wenn die Förderung für das Produkt geringer als fünf Prozent des gesamten Produktionswertes des Produkts ist. Die De-Minimis-Zahlungen sollen signifikant gekürzt werden, um ein "Schlupfloch" für handelsverzerrende Stützungsmaßnahmen zu schließen.

Gesamte handelsverzerrende Stützung

Hinsichtlich der Summe der gesamten handelsverzerrenden Stützung aus Amber und Blue Box und de minimis (trade distorting support, TDS) wurde ebenfalls eine dreistufige Bänderformel vereinbart. Die Kürzung der Gesamtstützung soll nach der Ministererklärung von Hongkong mindestens so hoch sein wie die Summe der Einzelkürzungen.

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