Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarzahlungen
Zahlungen an juristische Personen wieder veröffentlicht
Der Europäische Gerichtshof hatte am 9. November 2010 entschieden, dass die Veröffentlichung der Zahlungsempfänger von EU-Agrarbeihilfen aus Gründen des Datenschutzes teilweise ungültig und mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. Seither wurde die Veröffentlichung ausgesetzt und der Datenbestand geprüft. Seit Ende April sind die Zahlungen an juristische Personen wieder einsehbar.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten seit April 2009 gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds EGFL/ELER zu veröffentlichen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium beurteilte die von der EU geforderte konkrete Art und Weise der Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Erwägungen stets äußerst kritisch. Die EU-Kommission drohte Deutschland seinerzeit mit einem Vertragsverletzungsverfahren und forderte die Veröffentlichung der Empfänger. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lenkte daraufhin ein, auch nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Offenlegung der Empfänger nicht angenommen hatte. Mitte Juni 2009 – sechs Wochen später als in den anderen Mitgliedstaaten – wurden die ersten Zahlen im Internet veröffentlicht.
Mehrere Landwirte in Deutschland klagten gegen die Veröffentlichung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden. Das VG Wiesbaden meldete Bedenken an und legte den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Während die Kläger ihr Grundrecht auf Datenschutz gefährdet sahen, äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte keine grundsätzlichen Bedenken und erachtete eine Veröffentlichung der Zahlen unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im November 2010 wurden die Veröffentlichungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der EuGH erklärte die EU-Rechtsgrundlagen über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Agrarzahlungen teilweise für ungültig, soweit sie bei natürlichen Personen die Veröffentlichung personenbezogener Informationen vorschreiben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während derer sie solche Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu unterscheiden. Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass eine solche Ofenlegung einen Grundrechtseingriff darstelle und insbesondere aus Sicht des Datenschutzes problematisch sei.
Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten hatten unmittelbar nach dem Urteil die Veröffentlichung sämtlicher Daten vorerst gestoppt und eine umfassende Prüfung des Urteils vor-genommen. Die Aussetzung der Veröffentlichung umfasste auch die Informationen über juristische Personen, deren Veröffentlichung der EuGH grundsätzlich nicht beanstandete, da die Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen durch die zuständigen Stellen in der gebotenen Kürze der Zeit weder technisch noch verwaltungsmäßig möglich war. Die EU-Agrarfondszahlstellen in Deutschland überarbeiteten seither ihre Datenbestände der bisher veröffentlichten Jahre und bereiten nun die Veröffentlichung des EU-Haushaltsjahres 2010 vor. Seit Ende April 2011 werden – wie vom EuGH entschieden – nur noch juristische Personen veröffentlicht, die Zahlungsempfänger von EU-Agrarbeihilfen sind. Die Daten von natürlichen Personen bleiben dagegen weiter gesperrt, bis über einen noch von der EU-Kommission vorzulegenden Vorschlag über eine Neuregelung für die 27 Mitgliedstaaten entschieden ist.
Für Deutschland wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Stelle benannt, die für die Einrichtung und Pflege einer zentralen Internetseite zuständig ist. Auf der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de werden die Daten der EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder über die Zahlungsempfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) veröffentlicht.


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