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Besserer Anlegerschutz durch Produktinformationsblatt

Seit dem 1. Juli 2011 müssen Verbraucher bei einer Wertpapierberatung ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt erhalten. Auch die künftigen Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt, zur Qualifikation von Finanzvermittlern und zur Honorarberatung stärken den Anlegerschutz.

Das Produktinformationsblatt muss klare Aussagen über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten.

Der Verbraucher wird dadurch besser in die Lage versetzt, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen und die für ihn geeignete Anlage zu finden.

Produktinformationsblatt: Was muss drin stehen?

Das Produktinformationsblatt darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen, in Ausnahmefällen nicht mehr als drei Seiten, etwa bei Derivaten und Termingeschäften. Es muss

  • die Art des Anlageprodukts,
  • seine Funktionsweise,
  • die damit verbundenen Risiken,
  • die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
  • die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.

Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Darüber hinaus hat das Bundesverbraucherministerium ein Forschungsvorhaben vergeben, das die Qualität und Verständlichkeit der neuen Produktinformationsblätter untersucht.

Durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wird das Produktinformationsblatt künftig auch für andere Vermögensanlagen wie z.B. geschlossene Fonds eingeführt.

Regelung des Grauen Kapitalmarktes

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts schafft außerdem die kurzen Sonderverjährungsvorschriften der Prospekthaftung ab. Das hat zur Folge, dass die allgemeine Verjährung von bis zu zehn Jahren gilt. Der Zeitraum, in dem der Prospekthaftungsanspruch für Graumarktprodukte entstehen kann, wird von sechs Monaten auf zwei Jahre ab dem erstmaligen öffentlichen Angebot ausgedehnt.

Weitere Haftungsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für fehlerhafte oder fehlende Prospekte bzw. Produktinformationsblätter werden ausdrücklich für anwendbar erklärt, und zwar erstmals auch bei fahrlässigem Handeln. Darüber hinaus wird die BaFin Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen künftig nicht nur formal auf Vollständigkeit prüfen, sondern auch auf inhaltliche Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit.

Qualifikation von Finanzvermittlern

Vermittler von Investmentfonds und Graumarktprodukten müssen sich auf strengere Anforderungen einstellen: Sie müssen künftig ihre Qualifikation durch Ablegen einer Sachkundeprüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für alle Mitarbeiter, die direkt an der Beratung und Vermittlung mitwirken. Außerdem müssen die Vermittler über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen. Sie müssen ihre Kunden insbesondere über ihre Provisionen informieren, sie anlegergerecht beraten und ihnen ein Beratungsprotokoll aushändigen.

Nächster Schritt: Regelung der Honorarberatung

Ein anderes wichtiges Vorhaben zur Verbesserung des Verbraucherschutzes soll in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren verwirklicht werden: die Regelung der Honorarberatung. Berater, die von den Produktanbietern völlig unabhängig sind und keine Provisionen erhalten, können den Anlegern besonders gute Dienste leisten.

Der Honorarberater soll die Verbraucher gegen Honorar über alle Anlageprodukte unabhängig beraten. Eine umfassende Regelung der Honorarberatung wird die Bundesregierung so bald wie möglich gesetzlich umsetzen.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Am 19. Januar 2012 hat Bundesministerin Ilse Aigner die "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vorgestellt.

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