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Rede bei der Eröffnung des Deutschen Fischereitages 2010

Datum:
31.08.10
Ort:
München
Redner:
Bundesministerin Ilse Aigner

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

ich freue mich sehr, zum ersten Mal als Gast am Deutschen Fischereitag teilnehmen zu können. Herzlichen Dank für Ihre Einladung nach München!

München ist ja immer eine Reise wert – heute bis übermorgen trifft das aber in ganz besonderem Maße zu: Denn in diesen Tagen ist die Hauptstadt meines Heimatlandes gewissermaßen auch die Hauptstadt der deutschen Fischerei!

Ich bin gerne hergekommen.

Die Fischereipolitik bewegt den Norden und Süden Deutschlands. Ob an den Küsten oder im Inneren: Die Fischerei ist ein Thema für das ganze Land.

Die Fischerei und Fischereiwirtschaft in Deutschland sind

  • ein traditioneller Bestandteil von Wirtschaft und Kultur,
  • eine wichtige, die regionale Wirtschaftskraft insgesamt stärkende Attraktion für den Tourismus und
  • ein bedeutender Arbeitgeber, der rund 42.000 Menschen Lohn und Brot verschafft und einen Umsatz von fast acht Milliarden Euro erwirtschaftet!

Eines sollten Sie gleich zu Anfang wissen: Für mich und für diese Bundesregierung ist der Erhalt einer nachhaltigen Fischerei ein besonderes Anliegen!

Deshalb habe ich für Ihre Belange zwei offene Ohren. Und seien Sie versichert: Wir werden Sie unterstützen, wo es nur geht! Denn für die Fischereipolitik gilt wie für alle anderen Politikbereiche auch: Verlässliche Ergebnisse erreichen wir am ehesten im Dialog mit den Akteuren.

Ich führe den Dialog mit den Fischern auf See und im Binnenland, und mit den Menschen in Verarbeitung und Handel. Erst vergangene Woche war ich mit Herrn Kahlfuss in Rostock, um mir ein Bild von der Lage der Fischer zu machen.

Als Politikerin erledige ich meine Aufgaben am Schreibtisch. Aber genauso brauche ich das Gespräch mit den Menschen vor Ort, um zu wissen, wo der Schuh drückt. Das ist mein Verständnis, um Politik für die Praxis zu machen.

Meine Damen und Herren, die vier Säulen der Gemeinsamen Fischereipolitik sind Ihnen allen bestens bekannt:

  1. die Ressourcenpolitik: Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass auch künftig noch ausreichend Fisch in unseren Meeren und Gewässern schwimmt.
  2. die Strukturpolitik: Sie regelt die Gesamtförderung des Fischereisektors.
  3. die Marktpolitik: Sie soll ermöglichen, dass wir weiterhin Fisch zu vernünftigen Preisen beziehen können.
    Und natürlich
  4. die Verbraucherpolitik: Ihr kommt mehr und mehr Bedeutung zu.

Wir müssen stets versuchen, die richtige Balance zwischen den Säulen zu finden. Wir müssen die Balance finden, wenn es darum geht, die Interessen

  • der Fischer,
  • der Verbraucher,
  • des Handels und
  • der Verarbeitungsindustrie sowie
  • die Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes

angemessen zu bewerten und zu berücksichtigen. Es ist ein breites Spektrum, aber ich meine: Es lässt sich zusammenbringen.

Meine Damen und Herren, damit möchte ich zunächst zur Seefischerei kommen. Am kommenden Freitag spreche ich mit Frau Kommissarin Damanaki über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik und die besonderen Anliegen der deutschen Fischer. Wir stehen unmittelbar vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Gemeinsamen Fischereipolitik in der Europäischen Union. Das ist der Hintergrund unseres Gespräches.

Die Debatte über die Neuausrichtung hat im vergangenen Jahr mit dem Grünbuch der EU-Kommission begonnen. Ich freue mich, dass Sie sich alle so konstruktiv an dieser Debatte beteiligt haben. Vielen Dank dafür.

Das ist wichtig, damit in Brüssel die Botschaft ankommt: Deutschland spricht in der Fischereipolitik mit einer Stimme! Und wer mit einer Stimme spricht, verschafft sich auch besser Gehör!

Für mich ist klar: Bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik muss das Nachhaltigkeitsziel oberste Priorität haben. Zum Bewirtschaftungssystem haben wir klare Vorstellungen: Um eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten, halten wir eine Quotenregelung für völlig ausreichend! Sie muss in Verbindung mit der neuen Kontrollverordnung konsequent umgesetzt werden.

Dies wird langfristig auch zu einem Abbau überschüssiger Kapazitäten führen. Dies sage ich bewusst auch mit Blick auf einige westliche und südliche Mitgliedstaaten. Die Umstellung auf eine reine Aufwandsregelung lehnen wir ab – wie die große Mehrheit der Mitgliedstaaten auch.

Denn eine reine Aufwandsregelung schafft Anreize zur "olympischen Fischerei" – nach dem Motto: möglichst viel Fisch in möglichst kurzer Zeit. Das kann nicht in unserem Interesse sein!

Wir wollen ein modernes Fischerei-Management. Deshalb müssen die mehrjährigen Bewirtschaftungspläne und Wiederaufbaupläne auf weitere Bestände ausgeweitet werden. Neue zukunftsweisende Maßnahmen müssen flankierend hinzukommen. Aber keine Sorge, ich weiß: Wir müssen nicht Bürokratie aufbauen – wir müssen Bürokratie abbauen!

Ich meine: Wir wollen insbesondere unerwünschte Beifänge so weit wie möglich vermeiden. Selektivere Fanggeräte und Maßnahmen zum Schutz von Jungfischen stehen hier an erster Stelle. Dazu gehört auch die Einführung von Rückwurf-Verboten und Anlande-Geboten.

Die Küstenfischerei muss eine verlässliche Zukunftsperspektive erhalten. Deshalb wollen wir auch die bewährten Regelungen zur 12-Meilen-Zone beibehalten. Mit dieser Haltung sind wir in der EU nicht allein. Ich sehe und erfahre viel Unterstützung für unsere Position.

Die Mehrheit der Akteure setzt sich wie wir dafür ein, die relative Stabilität zu erhalten. Dies gilt auch für das System der nationalen Quoten und die Verwaltung der Fangrechte durch die Mitgliedstaaten. Die Handelbarkeit von Quoten – zumindest über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg – ist jetzt wohl endgültig vom Tisch. Das hat Frau Kommissarin Damanaki Ende Juni noch einmal bekräftigt.

Im Übrigen haben wir unsere Kernpositionen im letzten Fischereirat zusammen mit Frankreich und Polen in einer gemeinsamen Erklärung untermauert. Wir haben also starke Partner an unserer Seite.

Wie geht es nun weiter? Die Kommission arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Folgenabschätzung für die einzelnen Reformoptionen.

Mitte November soll zu diesen Reformoptionen eine Konferenz stattfinden. Danach soll die Reformdebatte erst wieder aufgenommen werden, wenn die Kommission die konkreten Regelungsvorschläge vorgelegt hat. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 der Fall sein.

Ein Thema, das uns bis Weihnachten intensiv beschäftigen wird, sind die Durchführungsvorschriften zur Fischerei-Kontrollverordnung und die Ergänzung unseres Seefischereigesetzes aufgrund der neuen Brüsseler Vorschriften. Wir werden hier engen Kontakt mit den Bundesländern und mit Ihnen halten, damit die Bestimmungen möglichst praxisgerecht ausgestaltet werden.

Die Vorschläge zur Festlegung der Gesamtfangmengen und Quoten für das Jahr 2011 erwarten wir in Kürze für die Ostsee und im November für die Nordsee und den Nordostatlantik.

Die jüngsten wissenschaftlichen Gutachten zeigen, dass sich eine Reihe von Beständen weiter erholen konnte. Das gilt vor allem für den Ostseedorsch sowie für die Scholle und Seezunge in der Nordsee. Dramatisch ist hingegen die Verfassung des Heringsbestandes in der westlichen Ostsee. Er befindet sich auf dem niedrigsten Niveau, das jemals festgestellt wurde, und außerhalb biologisch sicherer Grenzen.

Hier müssen wir sicherstellen, dass der Nachwuchs zu geschlechtsreifen Heringen heranwächst und die Basis für eine Erholung des Bestandes bilden kann. Ich weiß: Das birgt Probleme für unsere Fischer. Deshalb werden wir auch gemeinsam mit der Kommission und den betroffenen Bundesländern nach Lösungen suchen.

Meine Damen und Herren, mir liegt am Herzen, dass

  • die Seefischerei,
  • die Binnenfischerei und
  • die Aquakultur

als das betrachtet werden, was sie von der Wertschöpfung her schon sind: nämlich als gleichrangig.

Vor dem Hintergrund des problematischen Zustands wichtiger mariner Bioressourcen wird die Aquakultur in Zukunft eine immer wichtigere Rolle bei der Deckung der wachsenden Nachfrage nach Fisch spielen. Gleichzeitig besitzt die Aquakultur zusätzliches Beschäftigungspotenzial in strukturschwachen Regionen – an der Küste, aber auch im Binnenland.

Gegenwärtig wird die Entwicklung dieses Zukunftssektors durch das Nebeneinander der vielen unterschiedlichen Bestimmungen eher behindert als gefördert. Ich denke an den Naturschutz, Tierschutz und Artenschutz, an das Wasserrecht und Veterinärrecht. Da wird schnell deutlich: Die Regelungen der verschiedenen EU-Politikbereiche, die Auswirkungen auf die Aquakultur haben, dürfen sich nicht gegenseitig im Wege stehen!

Meine Damen und Herren, Dauerthemen unter Binnen- und Angelfischern sind der Aal und der Kormoran.

Wir haben in Brüssel mehr als drei Jahre dafür gekämpft, dass man zu einem sinnvollen Management des Aalbestandes kommt im Sinne der Nachhaltigkeit, und gleichzeitig im Sinne unserer Berufsfischer und Angler!

Und wir haben mit der Verabschiedung der Aal-Verordnung während unserer Präsidentschaft 2007 auch einen bedeutenden Erfolg erzielt. Im April dieses Jahres sind die erforderlichen Managementpläne für die neun deutschen Flusseinzugsgebiete von der Kommission genehmigt worden. Damit ist zunächst die Voraussetzung geschaffen, dass wir den Besatz unserer Gewässer mit Jungaalen mit Mitteln des Europäischen Fischereifonds fördern können.

Die Berechnungen unserer Fischereiwissenschaftler ergeben, dass die geforderten 40 Prozent Abwanderungsraten in den meisten Flussgebietseinheiten und für Deutschland insgesamt gegenwärtig erreicht werden. Darauf bauen wir auf: In den neun deutschen Aalbewirtschaftungsplänen sind bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet, damit sich die Aalbestände langfristig stabilisieren und erholen können.

Meine Damen und Herren, die Kormoranbestände in Europa sind in den vergangenen 25 Jahren etwa um den Faktor 20 angewachsen. Für Westeuropa wird der Gesamtbestand auf circa 1,1 Millionen Exemplare geschätzt. Es gibt Angaben der Länder, dass Kormorane an europäischen Gewässern jährlich etwa 300.000 Tonnen Fisch aller Arten fressen. Das verursacht erheblichen Schaden!

Wie Sie wissen, leistet der Naturschutz auf allen Ebenen Widerstand gegen ein sachgerechtes Angehen der Kormoranfrage. Ich habe mich im Fischereirat für eine europäische Lösung eingesetzt und wurde von vielen Mitgliedstaaten unterstützt. Auch im Europäischen Parlament fand eine deutsche Initiative für einen europäischen Kormoranmanagementplan breite Unterstützung.

Die Europäische Kommission reagiert jedoch bisher ablehnend. Sie vertritt die Auffassung, dass das EU-Recht bereits ausreichende Möglichkeiten zur Lösung des Kormoran-Problems bietet. Sie verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Bundesländer nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie in eigener Verantwortung Maßnahmen ergreifen können.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung: Die Maßnahmen der Bundesländer und der Mitgliedstaaten müssen koordiniert werden! Eine dauerhafte Lösung der Kormoranfrage ist nur mit einem europäischen Managementplan zu erreichen!

Deshalb werde ich in Abstimmung mit meinem Kollegen Röttgen erneut – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – das Thema auf die europäische Agenda bringen! Ihre Aktion gibt uns sicherlich Rückhalt: 100.000 Unterschriften sind ein Pfund, mit dem man wuchern kann. Und sie sind ein gutes Argument mehr, hier nun gemeinsam Fortschritte zu erzielen.

Ein weiteres Problem, das unsere Teichwirte und Karpfenzüchter schon seit geraumer Zeit beschäftigt, ist der Koi-Herpesvirus. In Deutschland wurde die Anzeigepflicht für die KHV-Infektion im Dezember 2005 eingeführt. Leider ist die Tilgung der KHV-Infektion mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zurzeit gibt es keinen zuverlässigen Impfstoff.

Die Einschätzungen im Hinblick auf die KHV-Infektion weisen innerhalb Deutschlands große Unterschiede auf. Sachsen hat einen Tilgungsplan in Kraft gesetzt, der gemeinschaftsrechtlich gebilligt wurde und kofinanziert wird. Auch andere Bundesländer ziehen dies in Erwägung. Denn von den Fischgesundheitsdiensten der Länder wird ebenfalls überwiegend die Notwendigkeit der Bekämpfung gesehen.

Unabhängig davon wird mein Haus das Thema KHV auf der nächsten Sitzung der Fischgesundheitsexperten auf Kommissionsebene ansprechen. Ich sage Ihnen zu: Wir bleiben hier dran!

Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie sehen es mir nach, dass ich nicht alle Sektoren der Fischereiwirtschaft in Deutschland gleichermaßen angesprochen habe. Aber ein Grußwort ist eben ein Grußwort und wir alle stehen unter dem Diktat knapper Zeit.

Wir alle, die wir hier zusammen gekommen sind, als Vertreter

  • des Deutschen Fischerei - Verbandes,
  • der Wirtschaft,
  • der Wissenschaft oder
  • der Politik

haben eines gemeinsam: Wir stehen ständig vor neuen Aufgaben und neuen Herausforderungen. Lassen sie uns diese gemeinsam angehen! Lassen Sie uns den guten und konstruktiven Dialog zwischen Politik und Wirtschaft mit Schwung fortsetzen.

Und um die Atmosphäre noch weiter zu verbessern, mache ich mich auch gleich ans Werk. Ich möchte eine Auszeichnung verleihen. Aber keine Sorge: Trotz des Sparkurses der Bundesregierung - ich werde sie nicht gleich zurückfordern.

Es ist mir eine große Freude, Sie, sehr geehrter Herr Professor Steffens, heute mit der "Professor-Niklas-Medaille" in Silber auszuzeichnen. Es ist ein kleiner Dank für Ihre großen Verdienste:

  • um die deutsche Fischerei und Angelfischerei,
  • um den Schutz und die Nutzung der biologischen Vielfalt.

Ihre Ehrenämter und Führungsfunktionen in der deutschen Fischerei will ich und kann ich hier gar nicht alle aufzählen. 220.000 Mitglieder des Deutschen Anglerverbandes schätzen und vertrauen ihrem Vizepräsidenten genau so wie die des Deutschen Fischereiverbandes. 500 Veröffentlichungen, übersetzt in allerhand Sprachen, dokumentieren Ihren Sachverstand weit über die Grenzen unseres Landes hinaus.

Das Fachprogramm "Aquatische und genetische Ressourcen für Deutschland" trägt Ihre Handschrift. Und ich meine: im "Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt" hat das besondere Würdigung verdient.

Meine Damen und Herren, ich wünsche dem Deutschen Fischereitag 2010 viel Erfolg und gutes Gelingen! Vielen Dank.

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