Produktsicherheit
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"Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass alle Produkte für den privaten Konsum gesundheitlich unbedenklich und sicher sind."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Wer Waren oder Dienstleistungen verkauft, trägt Sorge dafür, dass von ihnen keine Gefahr für die Menschen ausgeht. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.
Um die technische Sicherheit zu gewährleisten, gibt es im Europäischen Recht für viele Produkte Mindestanforderungen. Die Hersteller bescheinigen mit dem CE-Kennzeichen, dass ihre Waren die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union erfüllen. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Produkte wie kosmetische Mittel oder Spielzeug auf Gemeinschaftsebene spezifische Regelungen, die beispielsweise den Einsatz von Duft- und Farbstoffen regeln oder Kennzeichnungsvorschriften enthalten.
Das BMELV setzt bei der Produktsicherheit einen Schwerpunkt auf allergene Stoffe sowie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind.

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