Grüne Gentechnik
"Bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen müssen wir in jedem einzelnen Fall Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abwägen."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Der Begriff "Grüne Gentechnik" bezeichnet gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung, die das Erbgut von Nutzpflanzen verändern können. Durch sie soll beispielsweise Saatgut verbessert oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen bestimmte Schädlinge erhöht werden. Im deutschen Gentechnikrecht werden die Rahmenbedingungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen definiert. Ziel ist unter anderem die Koexistenz, also der Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen und denjenigen, die ohne diese Pflanzenwirtschaften möchten.
Neben dem Schutz von Mensch und Tier ist insbesondere der Schutz der Umwelt vor möglichen negativen Auswirkungen der Gentechnik ein politisches Kernziel der Bundesregierung. Wer in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen freisetzen oder in Verkehr bringen will, muss ein umfassendes und in die Tiefe gehendes Prüfverfahren durchlaufen und die genaue Lage der Flächen seiner Freisetzung oder des Anbaus im Standortregister eintragen lassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entscheidet im Einzelfall auf der Grundlage aktueller Sicherheitsbewertungen über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen.
Verordnung der Europäischen Kommission zur Festlegung amtlicher Methoden für die Probenahme und Untersuchung von Futtermitteln auf nicht zugelassenes sicherheitsbewertetes gentechnisch verändertes Material
(praktikabler Umgang mit der im Gemeinschaftsrecht geforderten Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen GVO)
mehr lesen: Umgang mit Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen GVO …
Damit Sie die Argumente von Gentechnikgegnern und -befürwortern besser verstehen können, finden Sie hier eine Einführung in die Biologie, die Biotechnologie sowie die Gentechnik.
mehr lesen: Gentechnik: Was genau ist das? …
Am 1. Mai 2008 trat das Gentechnikrecht in Kraft. Die Entwicklung des Gesetzes stellen wir Ihnen hier vor. Erfahren Sie außerdem mehr über dessen Ziele und Auswirkungen.
mehr lesen: Das deutsche Gentechnikrecht …
Es müssen alle Lebensmittel gekennzeichnet werden, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, daraus bestehen oder hergestellt wurden oder die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für GVO-Anteile bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent, sofern die Beimischung zufällig oder technisch unvermeidbar ist.
mehr lesen: Europäische Regelungen zur Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln …
Welche gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen sind zugelassen und wie umfangreich sind die Anbauflächen? Welche Anwendungen gibt es in der Medizin (rote Gentechnik) und Industrie (weiße Gentechnik)? Welche Bedeutung haben transgene Tiere in der Gentechnik?
mehr lesen: Stand der Gentechnik in Forschung und Praxis …
Bei der Risikobewertung unterscheidet das deutsche und europäische Recht zwischen den Risiken für die Umwelt sowie den wirtschaftlichen Risiken für Landwirte, die sich für konventionelle Pflanzen entschieden haben.
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