Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums
Mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen.
Deutschland ist dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs beigetreten und hat sich damit zu einem umfassenden Verbot der Tabakwerbung in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben verpflichtet.
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Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet grundsätzlich das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen.
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