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Deutsche Agrarpolitik im Spannungsfeld europäischer Herausforderungen

28. Internationaler Veterinärkongress des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte

Datum:
27.04.09
Ort:
Bad Staffelstein
Redner:
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Einleitung

Was verbindet die deutsche Agrarpolitik politisch mit den Aufgaben der Veterinärdienste? Welche Spannungsfelder sind im nationalen Bereich zu bewältigen? Welche Herausforderungen und Chancen sind damit für alle Beteiligten verbunden?

Amtstierärztlicher Dienst und Agrarpolitik sind in den Bereichen, in denen es ums Tier geht, eine Einheit.

Darüber lohnt es sich – allerdings nicht nur die nachfolgenden Minuten, die man mir zugestanden hat – nachzudenken.

Entwicklung der Agrarpolitik

Die Agrarpolitik der Bundesregierung ist eingebunden in die Europäische, gemeinsame Agrarpolitik. Wir gestalten in Brüssel mit und setzen die Europäischen, gemeinsamen Beschlüsse um. Nationale Schwerpunkte und Ziele der Agrarpolitik sind in großen Teilen Europäisch zu setzen und zu verwirklichen.

Ziele der Europäischen Agrarpolitik sind in Artikel 33 EG-Vertrag:

  • Produktivitätssteigerung und technischer Fortschritt,
  • Erhöhung der landwirtschaftlichen Einkommen,
  • Marktstabilisierung,
  • Versorgungssicherung und
  • angemessene Verbraucherpreise.

Grundlegend in der Europäischen Union sind die Prinzipien

  • der Gemeinschaftspräferenz,
  • der finanziellen Solidarität in Europa und
  • der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes. Der Binnenmarkt soll ungehinderten Warenverkehr ermöglichen und Beschränkungen durch nationale Maßnahmen verhindern. Dies gilt auch für Agrargüter und Lebensmittel.

Am Beginn der EU standen in der Agrarpolitik klar die sichere Lebensmittelversorgung und das Los der ländlichen Bevölkerung im Vordergrund. Dann war die Markt- und Preispolitik zur Sicherung der Agrareinkommen der Schwerpunkt. Heute steht eine wettbewerbsfähige und multifunktionale Landwirtschaft in funktionierenden ländlichen Räumen im Zentrum der Agrarpolitik.

Mit der Europäischen Integration hat Deutschland agrarpolitische Kompetenzen sehr weitgehend an Brüssel übertragen. Die Agrarpolitik ist der Politikbereich in der Europäischen Union, der am weitesten gemeinschaftlich bestimmt wird. Seit 1958 – also nach der Konferenz von Stresa, bei der Ziele und Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik definiert wurden – findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung der einbezogenen Politikbereiche statt.

So besteht heute ein engmaschiges Geflecht an Regelungen:

  • für die Wettbewerbskontrolle,
  • für die Agrarmärkte,
  • für die ländliche Entwicklung,
  • für den Tier- und Umweltschutz
  • und selbstverständlich auch für die Tiergesundheit und das Veterinärwesen.

Das bedeutet also: Die Spielregeln werden in Brüssel ausgehandelt. Es gelten für alle Mitgliedstaaten die gleichen Spielregeln. Wer sich nicht daran hält, hat schlechte Karten im innergemeinschaftlichen Handel. Denn der gemeinschaftliche Handel – die Verwirklichung des Binnenmarktes – kann nur unter diesen bestimmten Voraussetzungen vertrauensvoll funktionieren.

Diese Integration in ein Europäisches Ganzes hat aber auch zur Folge, dass unserem nationalen agrarpolitischen Spielraum, unserer Flexibilität, Grenzen gesetzt werden.

Dafür haben wir jedoch einen unschätzbaren Vorteil gegenüber Drittländern:

  • einen ungehinderten Warenverkehr im Binnenmarkt und
  • eine einheitliche Förderung der Landwirtschaft in der EU
  • – und als Europäische Gemeinschaft – eine starke Position gegenüber unseren weltweiten Handelspartnern.

Durch die Europäische Integration und die Ausweitung der Aufgaben der Agrarpolitik entstehen Herausforderungen für die nationale Agrarpolitik. Sie gehen von unserem Politikverständnis, und der politischen Notwendigkeit nach nationalen Steuerungsmöglichkeiten aus.

Erste Herausforderung: Bürgernähe

Diese Entwicklung ist für die nationale Agrarpolitik eine Herausforderung. Eine funktionierende parlamentarische Demokratie braucht Bürgernähe. Bürgerinnen und Bürger, auch Landwirte und Unternehmer der Ernährungswirtschaft, wollen spürbar Einfluss nehmen können und politische Entscheidungen auch verstehen. Dies ist schon auf nationaler Ebene nicht ganz leicht. Ungleich größer ist diese Aufgabe in einem Europa der 27 Mitgliedstaaten. Der politische Prozess ist hier kompliziert und langwierig. Europäische Kompromisse sind gelegentlich schwer zu erklären. Das Meiste hängt von guten Vorschlägen der Europäischen Kommission ab.

Dazu kommen nicht selten lange Umsetzungszeiträume und Übergangsfristen. Die politische Entscheidung kommt mit erheblicher Zeitverzögerung beim Bürger und beim Unternehmer an. Diese wenden sich dann bei Problemen an die nationalen Regierungen oder als unmittelbar Betroffene an Sie, die Vertreter der zuständigen Behörden.

Es ist sehr schwierig, die dann erst unmittelbar betroffenen Landwirte und Unternehmer auf Jahre alte Beschlüsse zu verweisen.

Nun haben Umsetzungsfristen durchaus ihren Sinn; sie sollen die Anpassung erleichtern. Übergangs- und Umsetzungsfristen können aber die politischen Probleme auch nur zeitlich nach hinten verlagern. Dann werden die Umsetzungsfristen zur Herausforderung, vor allem für die nationale Politik.

Die Zoonosen-Bekämpfungs-Verordnung aus dem Jahr 2003 ist so ein Beispiel. Mit dieser Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 wurden Ziele für die Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel- und Schweinebeständen mit langen Übergangsmaßnahmen formuliert. Die Wirtschaftsbeteiligten waren also lange Zeit aufgerufen sich diesen Anforderungen zu stellen.

"Plötzlich" – nach einigen Jahren – läuft die Übergangsfrist ab: Die Gemeinschaft fordert diese Ziele ein. Man sollte eigentlich in weniger erstaunte Gesichter sehen, als es nun tatsächlich leider der Fall ist. Offensichtlich haben hier einige Verantwortliche versäumt, in die Zukunft zu denken. Möglichweise war auch die Übergangsfrist zu lang und die Ziele wurden über die Zeit verdrängt oder schlicht vergessen.

Ein weiteres Beispiel betrifft den Bereich der Auflagenbindung ("Cross compliance"). So wurden beispielsweise 2003 die Gewährung von Direktzahlungen an die Einhaltung bestimmter Regelungen aus dem landwirtschaftlichen Fachrecht und dem Umweltrecht beschlossen – die "cross compliance". Nach der Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) wurden 2005 die ersten zu kontrollierenden Bestandteile wirksam. In zwei weiteren Umsetzungsstufen zum 1. Januar 2006 und zum 1 Januar 2007 kamen weitere zu kontrollierende Vorschriften des Pflanzenschutzrechts und der Tierseuchenbekämpfung dazu. Nun kann man das alles beklagen, als schicksalhaft hinnehmen oder für mehr regionale Kompetenz, für mehr Verantwortung vor Ort arbeiten.

Dennoch, die Gemeinsame Agrarpolitik war Motor für den Integrationsprozess der EU. Sie soll es auch weiter sein.

Zum Beispiel können wir die Flexibilität im EU-Hygienepaket zur Zulassung von Schlachtbetrieben nutzen. Die Zulassungsanforderungen sind so flexibel formuliert, dass für alle Betriebe – vom landwirtschaftlichen Direktvermarkter bis zum industriellen Schlachthof – geeignete und verhältnismäßige Anforderungen durch die zuständigen Behörden bestimmt werden können. Dabei kommt den Zulassungsbehörden durch die großen Ermessens- und Beurteilungsspielräume bei der Ermittlung der Zulassungsanforderungen eine hohe Verantwortung zu. Die zuständigen Behörden müssen bezogen auf die individuellen betrieblichen Gegebenheiten einzelfallgerechte Anforderungen festlegen. Diese Verantwortung vor Ort muss dann aber auch wahrgenommen werden!

Als Hilfestellung für diese neue Aufgabe wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene erarbeitet, in der Hinweise zur Auslegung zulassungsrelevanter Anforderungen aufgelistet sind. Diese Hinweise sollen den Zulassungsbehörden dabei helfen, für alle Betriebe individuell geeignete Anforderungen festzulegen, die auch die Situation kleiner und mittlerer Betriebe angemessen berücksichtigen.

Zur weiteren Unterstützung hat das BMELV die Ergebnisse der Projektgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz zur risikobasierten Zulassung von Betrieben im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zusätzlich wurde die amtliche Begründung zur nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts veröffentlicht, die ebenfalls Hinweise für eine angemessenen Auslegung der Vorschriften enthält. Trotz dieser Maßnahmen sind dem BMELV Fälle bekannt, bei denen die Anwendung der EG-rechtlich eröffneten Flexibilität bei der Zulassung insbesondere kleiner handwerklicher Lebensmittelbetriebe von einzelnen Zulassungsbehörden mit Zurückhaltung wahrgenommen wird.

Das BMELV hat daher wiederholt dazu ermutigt, dass die durch das neue EG-Recht bei der Zulassung eingeräumten Beurteilungsspielräume im Rahmen einer Einzelfallprüfung auch wahrzunehmen. Insbesondere bei Metzgereien sind eine intensivere Beratung und engere Zusammenarbeit mit Blick auf die zum 31. Dezember 2009 endenden Übergangsfrist und die noch große Zahl ausstehender Zulassungen erforderlich. Auch der Deutsche Fleischerverband wirbt für die Zulassung und versucht, Befürchtungen der Betriebsinhaber vor dem Zulassungsverfahren zu nehmen. Darüber hinaus ist vorgesehen, durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene die Auslegungshilfen für die Zulassungsbehörden derart anzupassen, dass die Belange kleiner und mittlerer Betriebe noch stärker Berücksichtigung finden. Der Änderungsentwurf wurde Anfang März 2009 vom Kabinett beschlossen und wird von heute an Bundesrat beraten.
Auch zukünftig sollen die Auslegungshilfen laufend geprüft und erforderlichenfalls angepasst werden, um die Festlegung sachgerechter Anforderungen im Zulassungsverfahren zu gewährleisten.

Verantwortung vor Ort wahrnehmen und Bürgernähe wahren, sind Aufgaben, die in einer globalisierten Wirtschaft nicht leicht zu erfüllen sind. Sie, die Amtstierärzte und Vertreter der zuständigen Behörden, haben diesen Spagat zu vollbringen.

Hierfür ist gerade in den sensiblem Bereichen Ihrer Arbeit (Lebensmittel – Tierschutz – Tierseuchen) Kompetenz und Sachverstand gefragt!

Sich dieser Herausforderung täglich aufs Neue zu stellen – und die meist unterschiedlichen Interessenslagen zusammen zu bringen – hierfür gebührt Ihnen meine volle Hochachtung!

Zweite Herausforderung: Globalisierung

Die zweite Herausforderung für die nationale Agrarpolitik ist die zunehmende internationale Verflechtung der Agrar- und Lebensmittelmärkte. Die Preise für Getreide, für Milch und Fleisch hängen in immer stärkerem Maße von Angebot und Nachfrage auf den Weltagrarmärkten ab. Die hohen Agrarpreise 2007 und 2008 hatten ihre Ursachen nicht zuletzt in hoher Nachfrage und dem teilweisen Ausfall wichtiger Exportländer, zum Beispiel Australien und Neuseeland. Die aktuell desolaten Preise bei Milch sind zu einem guten Teil auf den Einbruch der internationalen Nachfrage nach Milchprodukten und wieder reichliches weltweites Angebot zurückzuführen.

Die Europäische Agrarpolitik verfolgt seit 1992 eine Politik der schrittweisen Marktöffnung und fährt schrittweise die marktpolitische Steuerung zurück. Dies folgt der Logik der Globalisierung und dem in der EU bereits praktizierten freien Warenverkehr. Die WTO-Abkommen sind das Instrument zur Durchsetzung des freien Warenverkehrs.

International dominieren zwar multinationale Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Handels. Für bäuerliche Betriebe und die überwiegend handwerklich-mittelständische deutsche Ernährungswirtschaft sind globalisierte Märkte Herausforderung und Chance.

Der Blick auf die Exportzahlen der deutschen Ernährungswirtschaft zeigt, dass wir uns nicht zu verstecken brauchen.

Die deutschen Agrarexporte trotzten 2008 der Krise. Die deutschen Agrar- und Lebensmittelexporte legten um 14,4 Prozent auf 49,6 Milliarden Euro (vorläufige Zahlen) zu. Die Einfuhren stiegen um 9,5 Prozent auf 58,6 Milliarden Euro. Das Agrarhandelsdefizit verringerte sich damit auf neuen Milliarden Euro. Besonders bedeutsam ist der 7,6-prozentige Zuwachs der Agrarexporte im vierten Quartal gegenüber dem Exporteinbruch beim Gesamtaußenhandel. Die Ausfuhren in EU-Mitgliedstaaten machen weiterhin rund 80 Prozent aus! Die Niederlande, Frankreich und Italien sind weiterhin wichtigste Handelspartner. Dabei wurde insbesondere der Handel mit den zwölf neuen Mitgliedstaaten kräftig ausgeweitet (Ausfuhren +30,2 Prozent; Einfuhren +12,7 Prozent). Im Drittlandhandel stiegen die Ausfuhren um 20,5 Prozent, wobei sich der Handel mit Osteuropa und Asien deutlich belebte.

Jeder fünfte Euro wird mittlerweile im Export verdient.

Die Unterstützung der Exportaktivitäten der heimischen mittelständischen Land- und Ernährungswirtschaft ist eine strategische Aufgabe der nationalen Agrarpolitik, denn bei stagnierender Inlandsnachfrage lassen sich mit steigenden Exporten bestehende Arbeitsplätze in der Land- und Ernährungswirtschaft sichern oder neu schaffen.

Der Export hat inzwischen eine existenzielle Bedeutung für die deutschen Produzenten und ist für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft unabdingbar. Deshalb ist die Agrarexportförderung seit 2005 ein Schwerpunkt im Bundesministerium geworden. Hier hat die Politik zusammen mit den Tierärzten im BMELV, wie ich meine, in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet. Drittlandsmärkte in Osteuropa und Asien sind weiterhin von strategischer Bedeutung für Agrarexporte und stehen im besonderen Maße im Mittelpunkt der BMELV-Aktivitäten. Im Fokus stehen derzeit vor allem Länder und Regionen wie Russland, China, Japan oder Südostasien.

Die Erfolge der deutschen Agrarexporte gründen auf der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen – dies ist aber nur ein Baustein.

Das BMELV unterstützt die Unternehmen durch Maßnahmen zur Handels- und Marktpolitik, zu Messen und Ausstellungen, zu phytosanitären und veterinärrechtlichen Fragen, zur internationalen Projektzusammenarbeit sowie zur Zusammenarbeit in verschiedenen bilateralen und multilateralen Gremien. Erklärtes Ziel unserer Arbeit ist die Öffnung kaufkräftiger und prosperierender Märkte in aufstrebenden Volkswirtschaften für Importe aus Deutschland. Es ist daher dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein zentrales Anliegen, die Unternehmen in ihren Bemühungen um den Zugang zu neuen Exportmärkten aktiv zu unterstützen.

Bei Ernährungsgütern sind hierzu flankierende bilaterale staatliche Vereinbarungen, erforderlich, insbesondere im Veterinärbereich. Ein ganz wesentlicher Baustein der deutschen "Exportoffensive" stellt dabei die Arbeit der Amtstierärzte dar:

Zu den wichtigsten deutschen Agrarausfuhren zählen Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse, aber auch die Zuchtprodukte verschiedener landwirtschaftlicher Nutztiere. Landwirtschaftliche Produkte also, bei denen die Leistungen des amtstierärztlichen Dienstes unverzichtbar sind.

Sei es bei der Zulassung und Überwachung von Exportbetrieben, sei es bei der Ausstellung von Veterinärzertifikaten, sei es bei der Verifikation von Maßnahmen der Hersteller, sei es bei der Erarbeitung amtlicher unabhängiger Untersuchungsergebnisse: Ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherung des Agrarstandortes Deutschland!

Der deutsche amtstierärztliche Dienst ist Garant einer weltweit anerkannten hohen Sicherheit von Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Angesichts der Vielfalt der rechtlichen Normen (Tierseuchen, tierische Nebenprodukte, Tierschutz, Tierarzneimittel und deren Rückstände, Lebensmittel- und Fleischhygiene) sehe ich besonders Ihre Aufgaben als eine große Herausforderung an.

Dabei wissen Sie nur allzu gut, dass die veterinärrechtlichen Fragestellungen im Kontext des internationalen Handels komplex und nicht vorhersehbar sind. Permanent muss an Lösungen für oft fachlich nicht nachvollziehbare Handelshemmnisse gearbeitet werden.

Besonders trifft dies für ein Nicht-WTO-Mitglied wie Russland zu. Die Beziehungen zu Russland gestalten sich auch weiterhin für uns alle als sehr arbeitsintensiv. Aber dank ausgezeichneter Beziehungen auf Ressortebene können Handelshemmnisse meistens relativ rasch beseitigt werden. So hat Deutschland im Vergleich zu anderen EU-MS eine relativ geringe Quote von Betriebssperrungen; dennoch gibt es noch viele offene Fragen. Dazu gehören unter anderem die Angleichung der Rückstandshöchstmengen und der mikrobiologischen Normen sowie eine verbesserte Rechtssicherheit bei den Verfahren zur Listung oder Delistung von Betrieben.

Die enorme Arbeit der Amtstierärzte besonders beim Ausbruch einer Tierseuche berührt immer auch den Export. Durch Ihre wirksamen und vor allem auch transparenten Bekämpfungsmaßnahmen ist es uns in den vergangenen Monaten gelungen, wichtige Drittlandsmärkte trotz Blauzungenkrankheit (zum Beispiel für Zuchtrinder nach Nordafrika und Osteuropa) und Aviäre Influenza (zum Beispiel für Geflügel und Geflügelerzeugnisse nach Ostasien) aufrecht zu erhalten.

Bei den Evaluierungen unseres Veterinärdienstes durch ausländische Experten – als Voraussetzung für den Marktzugang (zum Beispiel Schweinefleisch China, Japan, Korea) – haben wir hervorragend abgeschnitten. Dafür möchte ich Ihnen im Namen des BMELV ausdrücklich danken.

Dritte Herausforderung: Nachhaltigkeit

In Europa und in Deutschland sind wir zu recht stolz darauf, dass wir eine Landwirtschaft betreiben, die gleichermaßen sozialen, ökologischen und auch ethischen Grundsätzen genügt. Wir sind gewohnt, mit vielen Regelungen im Detail sichere und ökologisch verträgliche Erzeugung zu gewährleisten.

Das hat gute Gründe. Deutschland und ein großer Teil der EU sind dicht besiedelt. Landwirtschaftliche Flächen sind nicht nur dazu da, dass Getreide, Raps oder Gras wachsen. Vom Naturschutz bis zur Erholung im Freien erfüllen landwirtschaftliche Flächen eine Vielzahl von Aufgaben.

Tierhaltung in einem Land wie Deutschland ist etwas anderes als in den Weiten Argentiniens. Dies gilt – und nicht erst seit heute - auch für die Bestimmungen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von Tierseuchen. Die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren wird als besonders belastende bürokratische Tätigkeiten empfunden.

Genau diese Regelungen dienen jedoch der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit.

Schließlich: Ethische Vorstellungen über die Art und Weise, wie Tiere zu halten, zu transportieren und zu töten sind, bestimmen die Tierhaltung in der Landwirtschaft und die Fleischgewinnung.

Ein aktuelles Beispiel aus dem Bereich des Tierschutzes ist die Kastration von Ferkeln. Die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel hat vor allem im vergangenen Jahr zu einer intensiven Diskussion geführt – nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit. Wir sind uns mit Wirtschaft und Tierschutz einig: Langfristig soll auf die Kastration vollständig verzichtet werden.

Der Verzicht auf die Kastration bedeutet aber nichts anderes als Ebermast. Bis wir wirklich eine Ebermast im großen Maßstab betreiben können, sind aber noch eine Reihe von Fragen durch die Forschung zu klären. Anfang April hat Staatssekretär Lindemann die Förderzusage für ein Forschungsprojekt zur züchterischen Selektion auf niedrigen Ebergeruch und zur Detektion von Ebergeruch am Schlachtband überreicht, das vom BMELV mit rund einer Million Euro unterstützt wird. Denn es darf jetzt nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Zwar können uns die Forscher heute noch nicht sagen, wann auf Kastration gänzlich verzichtet werden kann, aber wir können Einiges dafür tun, dass das so schnell wie möglich der Fall sein wird.

Wir müssen allerdings bereits jetzt tierschutzorientiert – aber auch mit Blick für die Realität handeln. Daher unterstütze ich den Ansatz der Erzeuger, durch den Einsatz von Schmerzmitteln bei der Ferkelkastration die Belastung der Tiere nach der Operation zu reduzieren.

Ein weiteres Beispiel aus dem Tierschutz sind Tiertransporte, sie stehen nicht selten im Fokus der öffentlichen Kritik. Da solche Transporte häufig grenzüberschreitend durchgeführt werden, ist es sinnvoll, dass dieser Bereich durch eine unmittelbar geltende Verordnung gemeinschaftsweit geregelt ist. Allerdings haben die Erfahrungen mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gezeigt, dass viele Regelungen überarbeitungsbedürftig sind. Wir haben die Europäische Kommission wiederholt darauf aufmerksam gemacht. Inzwischen gibt es Anzeichen, dass die Kommission dabei ist, einen Änderungsvorschlag zu erarbeiten. Diesen gilt es nach Vorlage zu prüfen und aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen. Deutschland wird sich entsprechend bei den Verhandlungen in Brüssel einbringen.

Die Regelungsintensität und Regelungsdichte in Europa und Deutschland sind hoch. Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben. Für Landwirte und Verarbeiter entstehen Kosten, die letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen müssen. Dies ist solange kein Problem, wie unsere Hauptkonkurrenten außerhalb und innerhalb der EU den gleichen Anforderungen unterworfen sind und – vor allem – die Einhaltung der Anforderungen auch kontrolliert werden kann.

Bei der Lebensmittelsicherheit ist dies der Fall. Bei Umwelt-, Natur- und Tierschutz häufig nicht. Daraus können Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn die Konsumenten nicht danach fragen unter welchen Bedingungen die Lebensmittel erzeugt wurden, die preiswert angeboten werden.

Deshalb muss es eine Aufgabe der nationalen Agrarpolitik sein, Regelungen zu überprüfen und die Bürokratiebelastung zu begrenzen – wenn nötig auch durch Vorstöße zur Rechtsänderung auf EU-Ebene. Neue Vorschriften müssen sehr gut begründet werden. Bestehende Vorschriften wirksamer als bisher vereinfacht werden. Die Streichung der Doppelbelege für die Nachweise der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln ist ein positives Beispiel, nationale oder regionale Flexibilität ist zu nutzen.

Wir müssen uns klar machen, dass wir mit Regelungen nicht nur die jeweils anstehende Aufgabe lösen, wie die Tiergesundheit zu verbessern oder Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Wir beeinflussen immer auch die Wirtschaftsmöglichkeiten der Unternehmer.

Vierte Herausforderung "Wettbewerbsfähigkeit"

Wettbewerbsfähigkeit hängt also entscheidend von den politischen Rahmenbedingungen ab. Mindestens genauso entscheidend sind jedoch die strukturellen Bedingungen. Ein gutes Beispiel ist die Milcherzeugung, der nach wie vor wichtigste Zweig der deutschen Landwirtschaft.

Zwischen den durchschnittlichen Produktionskosten (Vollkosten) für ein Kilogramm Milch von 17 Cent in Neuseeland und von 35 Cent in Deutschland liegen nicht nur geographisch Welten. Beide Nationen konkurrieren jedoch auf den asiatischen Märkten. Neben der Betonung der Qualität wird es deshalb auch auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ankommen, wenn die deutsche Milchwirtschaft internationale Abnehmer beliefern will. Die Kosten im Griff zu behalten, ist sicher keine neue Aufgabe, aber heute eine Überlebensfrage für den Betrieb.

Dazu gehören gesunde Tiere mit durchschnittlich hoher Leistung je Tier und entsprechende Tierzahlen von 80 bis 100 Kühen je Betrieb oder entsprechende Kooperationen kleinerer Betriebe. Solche Herden erfordern eine bessere Betreuung, auch tierärztliche Betreuung. Dass diese Herden frei von Zoonosenerregern sein müssen, ist selbstverständlich – doch im internationalen Handel ist die Garantie dieser Freiheit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Kostenfragen lösen Landwirte und die Milchwirtschaft. Nationale agrarpolitische Herausforderung ist es, neben einem günstigen regulatorischen Umfeld, mit Investitionsförderung zur Seite zu stehen. Auf die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur kommen hier eher mehr und nicht weniger Aufgaben zu.

Wettbewerbsfähigkeit bedeutet aber auch, besser zu sein als andere und die Zeichen der Zeit richtig zu deuten und seine Verantwortung als Unternehmer ernst zu nehmen.

Die schnell anwachsende Weltbevölkerung, zunehmende Mobilität und Veränderungen von Nutztierzucht und -haltung stellen uns alle vor neue Herausforderungen. Das Expositionsrisiko des Menschen gegenüber zoonotischen Erregern ist im Vergleich zu früher deutlich erhöht und die die rasche Ausbreitung von Ausbrüchen dadurch deutlich begünstigt. Nahezu zwei Drittel aller bekannten humanpathogenen Erreger werden vom Tier auf den Menschen übertragen. Da es sich bei praktisch allen neuen Erregern der vergangenen Jahre, zum Beispiel der "Geflügelpest", um Zoonosen handelt und Rekombinationen oft im Tier stattfinden, ist ein besseres Verständnis des Übergangs eines Erregers auf einen neuen Wirt und der für sein Überleben notwendigen Anpassungs-vorgänge von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Aber auch mit Handlungsoptionen muss die Politik dem Auftreten neuer Gefahren und an Bedeutung zunehmender Zoonosen begegnen – direkt zum Schutz der Verbraucherschaft aber auch zur Dokumentation der Verbraucherschutzpolitik nach außen und damit zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit:

"Zoonosen in der Lebensmittelkette"
Eine wesentliche Neuerung im Bereich der Zoonosenprävention in der Lebensmittelkette ist die im Juli 2008 verkündete Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Zoonosen in der Lebensmittelkette. Auf dieser Grundlage wurde in der ersten Sitzung des Ausschusses "Zoonosen" am 11. November 2008 ein Zoonosen-Stichprobenplan 2009 zusammen mit Ländervertretern abgestimmt.

Der Stichprobenplan sieht die wissenschaftlich-repräsentative Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Zoonosenerreger entlang der Lebensmittelkette vor. Hierbei werden anhand eines einheitlichen Probenahme- und Untersuchungsregimes auf den Stufen der Primärproduktion, des Schlachthofes und im Einzelhandel eine festgelegte Zahl von Proben gezogen und untersucht. Auch Proben, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Salmonellen-Bekämpfungsprogramme zu ziehen sind, können in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Im angenommenen Stichprobenplan stehen insbesondere Salmonellen, Campylobacter und Daten zur Verbreitung bestimmter Antibiotikaresistenzen in der Lebensmittelkette im Mittelpunkt.

Es ist unser Ziel, die Datenerhebung zur Zoonosensituation in der Bundesrepublik Deutschland weiter zu verbessern. Anhand der Ergebnisse werden wir erkennen, in welchen Feldern noch besonders intensive Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die gute Nachricht - deutliche Erfolge sind bereits erkennbar!

Es wurde, so die jüngsten Daten aus der Humanmedizin, in Deutschland für das Jahr 2008 eine deutlich erkennbare Abnahme der Salmonellose-Erkrankungen beim Menschen festgestellt. Während die Erkrankungsrate im Jahr 2001 noch rund 95 Fälle pro 100.000 Einwohner betrug, und bis zum Jahr 2007 etwa im Bereich von 70 Fällen lag, ist sie nunmehr auf rund 50 Fälle pro 100.000 Personen abgesunken. Diese Entwicklung ist höchst erfreulich; offenbar greifen die vielfältigen und konsequenten Maßnahmen zur Salmonellenkontrolle in Tierbeständen und in der Lebensmittelkette jetzt in der gewünschten Weise. Diese Zahlen ermutigen uns, an unseren Konzepten festzuhalten.

Fünfte Herausforderung: Spezielle Anforderungen an den Berufsstand der öffentlich tätigen Tierärzte – Risikobezogenes Handeln

Die tierärztlichen Mitarbeiter im BMELV sind in die Verhandlungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene – wie dem Codex Alimentarius, WHO, FAO, SPS-Abkommen und OIE – eingebunden. Aus dem, was wir in diesen Verhandlungen erfahren, ergibt sich ein verändertes, teilweise auch ein neues Bild der amtstierärztlichen Aufgaben.

Veterinary Animal health und Veterinary Public Health – und Agricultural policy gehen eine funktionelle Verbindung ein.

In Gesprächen mit Veterinären habe ich gelernt, dass die Ausbildung der tiermedizinischen Studenten seit jeher ein naturwissenschaftlichen Studium mit medizinischer Ausrichtung auf das Tier ist – vergleichbar vielleicht mit einem Säuglings- oder Kleinkindmediziner. Keiner Ihrer Patienten kann Ihnen sagen, wo der Schuh drückt!

Deshalb haben Sie gelernt, genau hinzusehen, Zusammenhänge zu erkennen, Folgerungen zu ziehen und die richtige Therapie einzuleiten und diese Maßnahmen zu verifizieren. Umfassende Kenntnisse sind hierzu notwendige Voraussetzung.

Umfassende Kenntnisse sind auch Voraussetzung, um im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen – die Auswirkungen des Handels sind ungleich weitreichender.

So bedarf es fundierten Wissens, um eine risikobasierte Bewertung des Einzelfalls in Fragen der Lebensmittelhygiene oder der Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.

Besonders deutlich hat dies die Neuordnung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts gezeigt:

Viele Ihrer Kollegen in den Ämtern klagten geraume Zeit nach Inkrafttreten der Regelungen über die Flexibilität, die sie für ihre tägliche Entscheidung bekommen haben. Nicht mehr das Nachmessen von vorgegebenen Fliesenhöhen oder die Feststellung, dass die Auskleidung eines Kutters rostig ist, stehen im Vordergrund, sondern die Bewertung des gesamten Produktionsprozesses – auf allen Stufen unter Einbeziehung aller Facetten.

Vor kurzer Zeit hat die Europäische Gemeinschaft ein Papier zur Neuordnung des Tiergesundheitsrechtes – also der Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung - die so genannte "Tiergesundheitsstrategie" vorgelegt. Auch hier ist mein Haus in diese Beratungen von Anbeginn an eingebunden – bereits heute zeichnet sich ab, dass die Anforderungen an den Tierarzt auch in diesem Bereich jenen im Lebensmittelbereich in nichts nachstehen werden! Auch in der Seuchenbekämpfung wird die wissensbasierte Risikobewertung des Einzelfalls zum Tagesgeschäft werden.

Diese veränderte Situation zu meistern, bedarf es enormen Sachverstandes, Verantwortungsbewusstsein und des eigenen Mutes, Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehört Wissen, das den Mut zur eigenen Entscheidung rechtfertigt. Hierauf muss folglich auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung ausgelegt sein – also auch jene des amtstierärztlichen Bereichs! Ich denke der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) ist hier auf gutem Wege, auch diese Herausforderung erfolgreich zu meistern und weiterhin mit seinen Mitgliedern als Garant für einen weltweit führenden Veterinärdienst zu stehen.

Fazit

Die Deutsche Agrarpolitik befindet sich im Spannungsfeld europäischer Herausforderungen.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert insbesondere für die landwirtschaftlichen Unternehmer, die Wirtschaftsbeteiligten im Agrarsektor und die zuständigen Verwaltungsbehörden von Bund und Ländern gemeinsames Verständnis über die Zusammenhänge im allgemeinen und Nöte des jeweils anderen im speziellen. Die Bewältigung der Herausforderungen ist unsere Chance. Sie erfordert gemeinsames Vorgehen um den Motor des Agrarstandortes Deutschland am laufen zu halten.

Die Politik muss in Ihrem Bereich die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Hierfür setzte ich mich mit den Mitarbeiten des Bundesministeriums täglich aufs Neue ein.

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