Deutsche Einfuhrvorschriften für Lebensmittel
Wegweiser mit wichtigen Ansprechpartnern und Links
Für die Einfuhr von Lebensmitteln nach Deutschland gelten bestimmte nationale und EU-weite Vorschriften.
Diese müssen auch von dem Importeur eingehalten werden, der als erstes Glied in der inländischen Handelskette für die Verkehrsfähigkeit der eingeführten Produkte verantwortlich ist.
Die Europäische Kommission hat folgendes Leitliniendokument veröffentlicht, dem Hinweise auf wichtige EU-Rechtsvorschriften zu entnehmen sind: "Guidance document – Key questions related to import requirements and the new rules on food hygiene and official food controls".
Lebensmittelrechtliche Fragen im Einzelnen
Den deutschen Bundesländern obliegt nach dem Grundgesetz die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mangels Zuständigkeit über Einzelfragen zum Vollzug in den Ländern keine Auskünfte erteilen kann. Sofern Sie also Fragen zur Durchführung und Auslegung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften haben, wird empfohlen, sich an die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu wenden. Zuständig ist die Behörde am Standort des Importeurs in Deutschland. Die Anschriften der jeweiligen Behörden können Sie bei den Ministerien der Bundesländer erfragen.
Sie können sich auch an einen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Handelschemiker wenden, um lebensmittelrechtliche Fragen bei der Einfuhr zu klären. Adressen von Handelschemikern können Sie bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer erfragen. Die Adressen der örtlichen Industrie- und Handelskammern erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 030 / 20 30 8 - 0, Fax: 030 / 20 30 8 - 10 00.
Weitere Informationen
Sofern Sie darüber hinaus Fragen zollrechtlicher Natur haben, können Sie sich an das Zollinfo-Center wenden.
Für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten ist je nach Erzeugnis (mit Ausnahme von bestimmten Freimengen) die Verwendung einer Lizenz erforderlich. Nähere Auskünfte finden Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Telefon: 02 28 / 68 45 -0, Fax: 02 28 / 68 45 - 34 44, E-Mail: poststelle@ble.de.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Aufstellung unter Umständen nicht abschließend ist. Je nach Produkt, Herkunftsland etc. kann es sein, dass noch weitere Informationen notwendig bzw. weitere Behörden zu befragen sind.


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